DreyEicher Grenzweg

DreyEicher Grenzweg

Station 14, Zwischenstein

Die Grenzsteinkategorien

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Dieser Stein gehört nicht in die Serie der 1783 gesetzten Grenzmarkierungen. Er wurde später aufgestellt, um einen zusätzlichen Grenzpunkt zu kennzeichnen. Er ist mit „L“ für Langen und „D“ für Dreieichenhain beschriftet. Die römische XIII bedeutet, dass er dem Hauptstein No 13 folgt.

Es existieren verschiedene Arten von Grenzsteinen: Territorialsteine wie die Y-HD Steine markieren Landesgrenzen. Gemarkungssteine, wie dieser hier, trennen die Gebiete verschiedener Ortschaften. Gütersteine zeigen die Grenzen von Privatgrundstücken auf. Daneben gibt es noch eine Reihe weiterer Grenzsteine mit anderen Funktionen.

Früher wurden Grenzen anhand von Geländeeigenschaften definiert: An exponierten Punkten wurden Steine gesetzt. Manchmal dienten markierte Baume als Grenzzeichen. Oftmals hub man einen Grenzgraben aus, der aber ständig gepflegt werden musste. Um Streitereien zwischen den Parteien vorzubeugen setzte man zunächst einfach gearbeitete Steine in dichterer Folge. Diese Exemplare wurden im Falle von Territorialgrenzen durch aufwändiger gestaltete Grenzsteine, z.B. durch Wappensteine ersetzt.

Als Grenze wurde eine gerade Linie zwischen zwei Grenzpunkten definiert. Diese Grenzpunkte wurden mit Steinen markiert. Bei größeren Abständen zwischen zwei Grenzpunkten setzte man sogenannte Läufersteine. Durch den Fortschritt in der Vermessungstechnik wurden Grenzsteine eigentlich überflüssig, vor einigen Jahren wurde in Hessen die Besteinungspflicht für Grundstücke aufgehoben.

Obwohl die historischen Steine für das Katasterwesen ihre Bedeutung verloren haben, sind sie wichtige Zeugen unserer Vergangenheit, ohne die unsere Gesellschaft sicherlich ärmer wäre. Gehen wir sorgsam mit ihnen um.

Am nächsten Stein No 13 erfahren Sie etwas über die Grenzstreitereien zwischen den Haanern und den Langenern.

Text: Wilhelm Ott, Sprecher: Heiko Grauel, Heribert Gött

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