Grenzen
sind notwendig, um Eigentum oder Nutzungsrechte
eindeutig zu definieren. Wenn Grenzen nicht klar bestimmt sind, dann
sind
Streitereien fast unvermeidlich.
Auch in der Landschaft Dreieich gab es
immer
wieder Beschwerden, so hielten 1714 die Hainer den Flurgraben, der vor
der
Westseite des Hainer Waldes verlief für den Grenzgraben. Die
Langener aber
vertraten die Auffassung, dass ein paralleler Graben im Hainer Wald die
Grenze
sei. Nach heftigen Streitereien wurde von der Obrigkeit eine Linie
zwischen
beiden Gräben als Grenze bestimmt und neu besteint.
Eine
andere recht kuriose Streiterei entwickelte sich im
Jahr 1617. Die Langener und Hainer wollten eigentlich zusammen den
Grenzgraben
zwischen dem Hainer Wald und den Langener Weinbergen frisch ausheben.
Die Langener
luden die Hainer mehrfach vergeblich zu einer Begehung ein.
Schließlich hoben
sie den Graben alleine aus und stellten den Hainern einen Teil der
Kosten in
Rechnung.
Der ausgehobene Graben war recht breit geraten, so dass die
Hainer
nicht mehr auf gewohnten Wegen auf ihre Weingärten im Langener
Wingert gelangen
konnten. Sie weigerten sich daher, die geforderte Summe zu zahlen.
Daraufhin
verboten die Langener den Hainern das Betreten der Gemarkung. Es kam
dann zu
einer Klage. Langen wollte nicht mehr als drei Zugänge
gestatten, damit „das
Hainer Weibsvolk das Gekräut nicht rauben
könnte“. Als Begründung für ihr
Nichterscheinen gaben die Hainer an, dass die Langener das Treffen nur
nutzen
wollten, um wie üblich ein
„Gesäuf“ zu veranstalten.
Es kam dann zu
einem
Vergleich: Es sollten ein Fahrweg und sechs Fußsteige
über den Graben angelegt
werden. Nach jeder Weinlese mussten die Fußsteige wieder
weggeräumt werden. Die
Hainer mussten ihren Kostenanteil innerhalb von 4 Wochen bezahlen.
Dieser
Stein No 13 steht an der Stelle, an dem der heute
aufgelassene Fußweg von Dreieichenhain auf die Grenze zu den
Langener
Weinbergen traf. Im Volksmund heißt dieser Weg
„Stempelpädche“, weil in den
1930er Jahren die Dreieichenhainer Arbeitslosen hier entlang zum
Arbeitsamt
nach Langen laufen mussten, um ihr Arbeitslosengeld abzuholen, was mit
einem
Stempel auf der Stempelkarte bestätigt wurde.
Weiter
geht‘s! Der nächste Stein No 12 fiel wohl dem
Autobahnbau zum Opfer. Auf dem weiteren Weg sehen Sie neue
Granitsteine.
Dies
sind Gütersteine, welche den Besitz des Bundes,
nämlich die Autobahn, vom
Besitz der Stadt Dreieich abgrenzen.
Literatur: R. K. Nieß,
unveröffentlichtes Manuskript F.W. Schäfer,
Eine Grenzstreitigkeit vor 300 Jahren,
Ländlein Dreieich, 1932,
S. 76
Text:
Wilhelm Ott, Sprecher: Heiko Grauel, Walter Metzger