DreyEicher Grenzweg

DreyEicher Grenzweg

Station 15, Stein No 13

Grenzstreitigkeiten

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Grenzen sind notwendig, um Eigentum oder Nutzungsrechte eindeutig zu definieren. Wenn Grenzen nicht klar bestimmt sind, dann sind Streitereien fast unvermeidlich.

Auch in der Landschaft Dreieich gab es immer wieder Beschwerden, so hielten 1714 die Hainer den Flurgraben, der vor der Westseite des Hainer Waldes verlief für den Grenzgraben. Die Langener aber vertraten die Auffassung, dass ein paralleler Graben im Hainer Wald die Grenze sei. Nach heftigen Streitereien wurde von der Obrigkeit eine Linie zwischen beiden Gräben als Grenze bestimmt und neu besteint.

Eine andere recht kuriose Streiterei entwickelte sich im Jahr 1617. Die Langener und Hainer wollten eigentlich zusammen den Grenzgraben zwischen dem Hainer Wald und den Langener Weinbergen frisch ausheben. Die Langener luden die Hainer mehrfach vergeblich zu einer Begehung ein. Schließlich hoben sie den Graben alleine aus und stellten den Hainern einen Teil der Kosten in Rechnung.

Der ausgehobene Graben war recht breit geraten, so dass die Hainer nicht mehr auf gewohnten Wegen auf ihre Weingärten im Langener Wingert gelangen konnten. Sie weigerten sich daher, die geforderte Summe zu zahlen. Daraufhin verboten die Langener den Hainern das Betreten der Gemarkung. Es kam dann zu einer Klage. Langen wollte nicht mehr als drei Zugänge gestatten, damit „das Hainer Weibsvolk das Gekräut nicht rauben könnte“. Als Begründung für ihr Nichterscheinen gaben die Hainer an, dass die Langener das Treffen nur nutzen wollten, um wie üblich ein „Gesäuf“ zu veranstalten.

Es kam dann zu einem Vergleich: Es sollten ein Fahrweg und sechs Fußsteige über den Graben angelegt werden. Nach jeder Weinlese mussten die Fußsteige wieder weggeräumt werden. Die Hainer mussten ihren Kostenanteil innerhalb von 4 Wochen bezahlen.

Dieser Stein No 13 steht an der Stelle, an dem der heute aufgelassene Fußweg von Dreieichenhain auf die Grenze zu den Langener Weinbergen traf. Im Volksmund heißt dieser Weg „Stempelpädche“, weil in den 1930er Jahren die Dreieichenhainer Arbeitslosen hier entlang zum Arbeitsamt nach Langen laufen mussten, um ihr Arbeitslosengeld abzuholen, was mit einem Stempel auf der Stempelkarte bestätigt wurde.

Weiter geht‘s! Der nächste Stein No 12 fiel wohl dem Autobahnbau zum Opfer. Auf dem weiteren Weg sehen Sie neue Granitsteine. Dies sind Gütersteine, welche den Besitz des Bundes, nämlich die Autobahn, vom Besitz der Stadt Dreieich abgrenzen. 


Literatur:
R. K. Nieß, unveröffentlichtes Manuskript
F.W. Schäfer, Eine Grenzstreitigkeit vor 300 Jahren, Ländlein Dreieich, 1932, S. 76


Text: Wilhelm Ott, Sprecher: Heiko Grauel, Walter Metzger

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