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Sühnekreuze sind
mittelalterliche Rechtsmale. Sie wurden meist zwischen 1200 und 1600
aufgestellt. Nach einem Totschlag (nicht bei Mord) wurde in einer
Verhandlung zwischen
der
Obrigkeit, dem Täter und seiner Familie sowie der Familie des
Opfers ein Vertrag
ausgehandelt, der eine ganze Reihe von Bußen enthielt.
Neben einem finanziellen Ausgleich musste der Täter oftmals
eine
Pilgerreise unternehmen und am Ort des Verbrechens ein
steinernes
Kreuz aufgestellen, um an die
Tat zu
erinnern. Damit sollte die damals übliche Blutrache verhindert
werden.
Diese beiden gut erhaltenen
Sühnekreuze stehen auf Offenthaler Gemarkungsgebiet. Ein
drittes Kreuz, das
dort gestanden hat, ist seit langem verschwunden. Das
größere Kreuz
hat einen verkürzten Arm. Auf einer Seite dieses Flurdenkmals
ist ein gleicharmiges Kreuz
eingemeißelt. Das
andere Kreuz ist deutlich kleiner. Auf seinem Kopf erkennt man eine Vertiefung.
Die
besondere Atmosphäre verdankt dieser Ort der knorrigen alten
Eiche, die leider
durch den Sturm im August 2019 stark beschädigt wurde.
In der Landschaft
Dreieich stehen noch einige dieser Sühnekreuze. Klicken Sie
bitte auf die Kreuze, um mehr zu erfahren.
Text: Wilhelm Ott, Sprecher: Heiko Grauel, Sprecherin Kim Bagus