DreyEicher Grenzweg

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Stein No 18

Ysenburg contra Frankfurt

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Im Jahr 1744 erschien ein dickleibiges Buch des ysenburgischen Rates Friedrich Karl von Buri. Sein Titel: „Behauptete Vorrechte derer Alten Königlichen Bann-Forste, insbesondere des Reichs-lehenbaren Forst- und Wild-Banns Drey-Eich“. In dieser Streitschrift gegen die Reichsstadt Frankfurt geht es um die Rechte der Ysenburger Grafen als Nachfolger der Münzenberger Reichsvögte im Frankfurter Stadtwald. Der historische Wildbann Dreieich erstreckte sich über ein weites Gebiet von Vilbel bis in den Odenwald und vom Rhein bis nach Aschaffenburg. In diesem Gelände durften eigentlich nur die Könige und Kaiser oder ihre Verwalter jagen. Und dieses Recht verteidigten die Ysenburger sehr hartnäckig, insbesondere auch weil sie durch die Nutzung des Waldes durch Dritte Abgaben erhielten, die sogenannten Gefälle.

Aber der Frankfurter Rat erkannte die Rechte der Ysenburger auf ihrem Territorium nicht an. Dies war Ausgangspunkt von verschiedenen Auseinandersetzungen, die in dem Buch des ysenburgischen Rates beschrieben wurden. Beispielsweise berichtet er im Abschnitt 188 über eine Aussage des Ysenburgischen Jägers Bärenfänger aus Sprendlingen über eine „erlittene Beschimpfung“. Bärenfänger hatte1711 am Riedhof auf Frankfurter Gebiet zwei Frankfurtern die Flinten abgenommen. Zwei Wochen später trafen sie sich zufällig auf der Frankfurter Brücke, wo die beiden den Ysenburger Jäger hefig beschimpften. Die darauf folgenden schriftlichen Beschwerden und Gegenreden wurden in dem Buch der Nachwelt überliefert.

In einem anderen Fall, im Abschnitt 190, hatte Bärenfänger wiederum auf Frankfurter Gebiet zwei der Wilddieberei verdächtige Frankfurter Bürger festgenommen und nach Offenbach ins Gefängnis gebracht. Das veranlasste wiederum die Frankfurter Jagdaufseher, Bärenfänger bei nächster Gelegenheit im Wald festzunehmen und nach Frankfurt in die Hauptwache zu schaffen. Der Ysenburger Graf war darüber sehr erbost. Er bot Zeugen auf, die aussagten, dass die Ysenburger Grafen schon immer im Stadtwald jagdberechtigt waren. Die Frankfurter widersprachen, was wiederum die Ysenburger Seite zurückwies. Irgendwann kamen wohl alle Delinquenten wieder frei.

Die Ysenburger Grafen konnten ihre umstrittenen historischen Jagdrechte gegenüber Frankfurt letztlich nicht durchsetzen.


Text: Wilhelm Ott, Sprecherin: Kim Bagus, Intro: Ulrich Fogel

Details in einem Artikel der Offenbach-Post von „mb“

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