DreyEicher Grenzweg

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Stein No 31

Der Wildbann Dreieich

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Nach dem Sieg über die Alemannen um 500 n.Ch. eroberten die Franken große, unbesiedelte Waldlandschaften. Diese zählten zum persönlichen Eigentum der Könige und Kaiser wurden. Das Gebiet südlich der Königspfalz Frankfurt, der Forestis Dreieich, war ein solcher Reichsforst. Verwaltet wurde er durch einen vom König oder Kaiser eingesetzten Reichsvogt, der in der Burg Hayn in der Dreieich residierte. Eberhard von Hagen war der erste bekannte Reichsvogt. Seine Familie nannte sich später von Hagen-Münzenberg. Die Vögte erhielten das Land als erbliches Lehen, aus dem sie umfängliche Eigentumsrechte ableiteten.

Schenkungen und Veräußerungen schmälerten das ursprünglich königliche Eigentum immer weiter. Den letzten Rest seines Königsforstes verkaufte der Kaiser 1372 an Frankfurt, wodurch dieses Gebiet zum Frankfurter Stadtwald wurde.

Die königlichen Jagd- und Fischereirechte blieben trotz der diversen Übereignungen bestehen und wurden sogar auf fremdes Grundeigentum ausgeweitet. Auch der Name des Königsforstes übertrug sich auf dieses vergrößerte Gebiet: der Wildbann Dreieich war entstanden.

1338 fand in Langen unter der Gerichtslinde eine Versammlung statt, das Maigeding, an dem auch Kaiser Ludwig der Bayer teilnahm. In einer Art Protokoll, dem Dreieicher Weistum, wurde schriftlich festgehalten, wie die Grenzen des Wildbanns verliefen und dass es 36 Wildhuben (also Revierförstereien) gab. Dabei wurden Rechte und Pflichten, Gebote und Verbote, Straftatbestände und Strafmaße beschrieben. Diese Regelungen dienten dem Erhalt des Waldes - jedoch nur, um die Jagdmöglichkeiten des Königs und seines Stellvertreters zu garantieren, nicht aber, um den Wald als Lebensgrundlage der Bevölkerung zu schützen.

Letztendlich hatten die Vögte über den Wildbann die Bestimmungsrechte, die erhebliche Einkünfte mit sich brachten. Zwischen dem Rhein und dem Main bei Aschaffenburg und zwischen Vilbel und dem Otzberg im Odenwald waren rund 50 Orte abgabepflichtig. Diese sogenannten Gefälle zogen die Wildbannbereiter zwei Mal im Jahr ein.

Der Titel des Wildbannvogtes ging über die Falkensteiner an die Ysenburger Grafen. Diese versuchten, ihre vermeintlichen Wildbannrechte auch gegen mächtige Nachbarn wie Frankfurt oder Hessen-Darmstadt durchzusetzen. Endlose Streitereien waren die Folge, bei denen die Ysenburger meist den Kürzeren zogen. Erst im 19. Jh. wurden die verbliebenen Rechte durch einen finanziellen Ausgleich abgegolten. Damit war der Wildbann Dreieich nur noch Geschichte.


Text: Wilhelm Ott, Sprecherin: Kim Bagus, Intro: Ulrich Fogel

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