In
nur zehn Tagen, zwischen dem 26. September und dem 7. Oktober 1783,
wurde die Grenze des Fürstentums Ysenburg und der Landgrafschaft
Hessen-Darmstadt zwischen dem Stadtwald Frankfurt und der Grenze zu
Dreieichenhain neu versteint. In den Archiven des Schlosses in Birstein
liegen bis heute die Vermessungsakten dazu. Darin stehen einige
interessante Details. So zum Beispiel, dass jeweils 10 Personen auf
fürstlich Ysenburgischer und der landgräflich
Hessen-Darmstädter Seite an der Setzung der Grenzsteine beteiligt
waren. Neben den wichtigen Amtspersonen stehen die Namen der
Sprendlinger und Mitteldicker Förster, die Schultheiße sowie
die Feldgeschworenen und die Steinsetzer aus Sprendlingen und Langen.
In der Einleitung der Aufzeichnungen steht, dass die Grenze in zwei
Abschnitten besteint werden soll. In dem ersten Abschnitt zwischen
Frankfurt und Dreieichenhain werden die Entfernungen in Langener Ruten
gemessen, die umgerechnet 459 cm lang wären. Für die Messung
war die Rute nicht wie üblich in 16 Schuh, sondern in 10
Dezimalschuh eingeteilt worden. Ein Dezimalschuh enthält zehn
Zoll. Rute, Schuh und Zoll waren also die damaligen Maßeinheiten,
wobei sich hier die ersten Verwendungen von dezimalen Untergliederungen
zeigten. Im Protokoll ist eine Linie mit der Länge eines halben
Dezimalschuhs abgebildet, um sicher zu gehen, dass der korrekte
Maßstab bei der Vermessung genutzt wurde.
Dann wurde festgelegt, dass die Steine „einen Schuh ins Quadrat
dick, vier Schuh lang und oben rund behauen sind“ und zwei Schuh
aus dem Erdboden ragen sollen. Die Seiten sind mit Y, HD, 1783 und
einer „Numeris“ bezeichnet. Oben sind
„Schleifen“ eingehauen. Diese Schleifen (oder Weisungen)
sind in der Regel zwei Pfeile, die den Winkel des Grenzverlaufs
anzeigen. Es wurde festgelegt, dass er Grenzverlauf sich nicht nach den
bestehenden alten Grenzgräben richtet, sondern nach einer geraden
Linie zwischen zwei Grenzsteinen. Zwischen „der Hengstbach“
und der „Frankfurter Landstraße“ wurde ein neuer
Grenzgraben angelegt. Die Geometer Gerber für Hessen-Darmstadt und
Nicks für Ysenburg führten die Vermessungen durch.
Im Protokoll ist über den Stein No 68 folgendes zu lesen:
„Vom 67ten Stein ziehet die Hoheitsgränze über die
Hayner Viehtrift und sodann dem Grenzgraben … bis auf den Acht-
und Sechstigen Stein, welche Ysenburgische Seite stehet …. Von
diesem Stein ziehet die Gränze dem Hoheitsgraben nach wie
vorgemeldet bis auf den Neun und Sechzigsten Stein welcher
Darmstädter Seite stehet und ist die Distanz von acht und
sechzigsten bis zu diesen Neun und Sechzigsten Stein 8 Ruthen, 9 Schuhe
und 7 Zoll.“
Das bedeutet eine Entfernung zum Stein No 68 von umgerechnet 41,20
Meter. Dies stimmt mit aktuellen Messungen recht gut überein. Der
Grenzwinkel ist mit 179 Grad und 50 Minuten angegeben. Dem Protokoll
ist auch zu entnehmen, dass die Steine abwechselnd auf beiden Seiten
des Grabens aufgestellt wurden.
Die Neubesteinung dieser Grenze war ein sehr teures und
aufwändiges Unterfangen. Und die Steine markierten nur noch 33
Jahre lang eine Landesgrenze. Nach dem Wiener Kongress war dann 1816
das Fürstentum Ysenburg nur noch Geschichte. Davon mehr an einem
anderen Grenzstein.
Text:
Wilhelm Ott, Sprecherin: Kim Bagus, Intro: Ulrich Fogel