Auf
der Infotafel am Buch-Schlag ist eine historische Skizze der Dreieicher
Ringlandwehr zu sehen. An der Kreuzung der Hainer Trift mit der
Landstraße von Sprendlingen nach Langen ist dort ein Galgensymbol
abgebildet. Dort, am Rande des Hainer Waldes, stand später eine
dem heiligen Markus geweihte Kapelle. Der Flurname
„Marksäcker“ erinnert noch heute daran.
In Langen gibt es an der Stelle des heutigen Friedhofs ein Gewann mit
der Bezeichnung „Am Galgenberg“. In alten Akten ist
vermerkt, dass das Centgericht Hain zwar in Dreieichenhain tagte, die
Hinrichtung der zum Tode Verurteilten aber dort in Langen stattfand.
Auf der erwähnten Karte ist bei Bayerseich ein weiteres Symbol
eines Galgens abgebildet. In einem Dokument aus dem Jahr 1673 wird er
als „Schnappgalgen“ bezeichnet. Bei einem solchen ist der
Querbalken wie bei einer Wippe beweglich gelagert. Die Verurteilten
werden in einen Käfig gesperrt und mittels dieser Wippe mehrfach
ins Wasser getaucht. Es handelte sich offenbar bei diesem Egelsbacher
Galgen um ein Strafinstrument der niederen Gerichtsbarkeit.
„Kommst du vom Galljehiwwel her“ - so beginnt die
Sprendlinger „Nationalhymne“. Der Sprendlinger Galgen stand
westlich der Frankfurter Straße in Höhe der Straße
„Am Wilhelmshof“. Er ist schriftlich dokumentiert. Auch die
Scharfrichter Wilhelm Kröner und der Meister Hannß werden in
den Unterlagen benannt. Das Sprendlinger Vogteigericht hatte demnach
den Blutbann und konnte die Todesstrafe verhängen. Über
Hinrichtungen schweigen allerdings die Archive. Das Vogteigericht in
Sprendlingen war auch für die Delikte auf der Straße
zwischen Bayerseich und dem Frankfurter Stadtwald zuständig. In
den unruhigen Zeiten damals gab es auf der Handelsstraße etliche
Raubdelikte.
Es existierten in unserer Gegend u.a. noch Galgen in Offenbach,
Heusenstamm und Steinheim. Von letzterem sind noch zwei bemerkenswerte
Steinsäulen im Wald vorhanden.
Es kam auch vor, dass in der Landschaft Dreieich begangene Verbrechen
in Frankfurt gesühnt wurden. So geschehen in einem Fall, der
damals großes Aufsehen erregte: Ein Student ermordete im
Sprendlinger Pfarrhaus beide Kinder des Pfarrers während dessen
Abwesenheit. Der Verbrecher wurde gefasst und in Frankfurt zum Tode
verurteilt. Er wurde auf einen Karren gebunden und zur Richtstätte
gefahren. Unterwegs zwickten ihn die Henkersknechte mit glühenden
Zangen in beide Arme. Dann zerstießen sie ihm zweimal und
flochten ihn auf das Rad. Anschließend knüpften sie ihn am
Galgen auf.
Hier ist nicht der Platz, auf die Grausamkeiten einzugehen, die mit
mittelalterlichen oder frühneuzeitlichen Gerichtsverfahren
verbunden waren. Seien wir froh, dass wir auch im Strafvollzug in
anderen Zeiten leben und die Todesstrafe abgeschafft ist.
Text:
Wilhelm Ott, Sprecherin: Kim Bagus, Intro: Ulrich Fogel