Der
Wiener Kongress in den Jahren 1814 bis 1815 regelte die
Nachkriegsordnung im Anschluss an die Napoleonischen Kriege. Er und
seine Folgevereinbarungen brachten bedeutsame Veränderungen
nicht
nur auf der großen europäischen Landkarte, sondern
auch auf
der des heutigen hessischen Gebietes. Drei große feudale
Territorien erhielten hier einen neuen Zuschnitt.
Das Großherzogtum Hessen mit Sitz in Darmstadt hatte als
seine
Stammprovinzen Starkenburg im Süden und Oberhessen im Norden.
Das
Gebiet des Großherzogs wurde jetzt um ehemals
französisch
annektierte, linksrheinische Gebiete erweitert, die seitdem
„Provinz Rheinhessen“ hießen. Abgeben
musste der
Darmstädter Großherzog das Herzogtum Westfalen.
Das Kurfürstentum Hessen mit der Hauptstadt Kassel wurde
wieder
selbstständig. Zuvor hatte es zum von Napoleon geschaffenen
Königreichs Westphalen gehört.
Das Fürstentum Isenburg hörte auf zu existieren. Sein
Territorium wurde zwischen den Herrschaftsgebieten von Darmstadt und
Kassel aufgeteilt. Seit 1816 gehört die Landschaft Dreieich
mit
Offenbach zum Großherzogtum Hessen. Im Nordwesten des
hessischen
Raums etablierte sich das Herzogtum Nassau mit Wiesbaden als
Hauptstadt. Das Königreich Bayern konnte als großer
südöstlicher Nachbar die ehemaligen
Besitztümer der
Mainzer Erzbischöfe um Aschaffenburg endgültig unter
seine
Kontrolle bringen. Frankfurt erhielt den Status als Freie Stadt und
diente bis 1866 als Sitz der Bundesversammlung.
Diese territorialen Zuordnungen blieben bis zum
Preußisch-Österreichischen Krieg im Jahre 1866
unverändert. Die beiden hessischen Staaten standen in diesem
Krieg
auf der Seite Österreichs und gehörten somit zu den
Verlierern der Auseinandersetzungen. Kurhessen Kassel, Nassau und
Frankfurt wurden als Provinz Hessen-Nassau in das Königreich
Preußen einverleibt. Das Großherzogtum
Hessen-Darmstadt
blieb selbstständig und die Gebietsverluste konnten durch das
Eingreifen des familiär verbundenen russischen Zaren in
Grenzen
gehalten werden.
Kurz nach dem Ende des Ersten Weltkriegs setzte der revoltierende
Arbeiter- und Soldatenrat den Darmstädter Großherzog
ab. Aus
dem Großherzogtum entstand 1918/19 in der Rechtsnachfolge der
republikanisch verfasste Volksstaat Hessen - innerhalb der Weimarer
Republik und mit den Provinzen Starkenburg, Rheinhessen und Oberhessen.
Nach dem Zweiten Weltkrieg unterstand das Gebiet des ehemaligen
Volksstaates Hessen den alliierten Siegermächten. Rheinhessen
lag
in der französischen Besatzungszone und wurde später
ein Teil
von Rheinland-Pfalz. Die amerikanische Militärregierung
gründete 1945 als ein neues Kunstgebilde den Staat
„Groß-Hessen“, einem erstmaligen
Zusammenschluss der
hessischen Kerngebiete. Er bestand aus dem rechtsrheinischen Teil des
Volksstaates Hessen unter Einschluss des früheren Kasseler
Kurhessen und dem amerikanisch besetzten Teil von Hessen-Nassau. 1946
erhielt „Groß-Hessen“ die Bezeichnung
„Hessen“. Es wurde 1949 ein Bundesland der
neugegründeten Bundesrepublik Deutschland.
Text:
Wilhelm Ott, Sprecherin: Kim Bagus, Intro: Ulrich Fogel