DreyEicher Grenzweg

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Stein No 80

Der Wildbann Dreieich

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Der 7. Mai 1338 war ein großer Tag für Langen. Kaiser Ludwig der Bayer weilte zu einem Reichstag in Frankfurt. Er nutzte die Gelegenheit, an diesem Himmelfahrtstag mit großem Gefolge nach Langen zum Maigericht des Wildbanns Dreieich zu kommen. Er ließ sich von seinen Forstbeamten, den Hübnern, über die Situation im Wildbann berichten. Dies wurde im sogenannten „Dreieicher Weistum“ dokumentiert.  Die überlieferte Schrift macht vieles anschaulich, was in der damaligen Zeit für die adeligen Herrschaften und ihre Untertanen bedeutsam war.

Das Dreieicher Weistum enthält eine Beschreibung der Rechte und Pflichten des Vogtes und der Hübner, der Gebote und Verbote im Wald sowie der Strafen für Vergehen gegen diese Regeln. Beispielsweise darf der Gemeindehirte seine Schafe und Ziegen nicht tiefer in den Wald lassen, als er mit seinem Stab werfen kann. Nur der Dorfschmied darf im Wald Kohle brennen, und nur der Schuhmacher hat das Recht zum Rindenschälen, um Leder gerben zu können. Verstöße wurden z.B. durch Abhacken eines Daumens oder der ganzen Hand streng bestraft. Diese Regelungen dienten prinzipiell dem Erhalt des Waldes, aber nicht um ihn als Lebensgrundlage der Bevölkerung zu schützen, sondern vor allem, um die Jagdprivilegien des Kaisers und seines Vogtes nicht einzuschränken. In dem Weistum werden auch die Grenzen des Dreieicher Wildbanns beschrieben: eines großen Waldgebietes von Vilbel im Norden, Aschaffenburg im Osten, dem Otzberg im Süden und Stockstadt am Rhein im Westen.

Wie entstand der Wildbann Dreieich und was wurde daraus? In der Frankenzeit waren die Wälder um Frankfurt königeigenes Gebiet. Der Wald südlich von Frankfurt war ein solcher Reichsforst und trug die Bezeichnung „Forestis Dreieich“. Die Burg Hayn als königlicher Jagdhof war dessen Verwaltungsmittelpunkt. Die vom König eingesetzten Vögte waren die Verwalter. Eberhard von Hagen, der sich später von Hagen-Münzenberg nannte, wurde um 1078 der erste bekannte Reichsvogt im Hayn.
Die Kaiser versuchten durch Beschenkungen und Belehnungen ihre Machtstellung zu festigen und Geldmittel zu beschaffen. So kam es, dass das königliche bzw. kaiserliche Waldeigentum immer weniger wurde. Der letzte Rest des regionalen Reichsforstes südlich von Frankfurt wurde 1372 an die Stadt Frankfurt verkauft, der heutigen Frankfurter Stadtwald. Das kaiserliche Jagd- und Fischereirecht blieb jedoch noch lange erhalten und weitete sich sogar auf fremde Ländereien aus. Die Bezeichnung „Dreieich“ für den regionalen Reichsforst übertrug sich auf den viel größeren Wildbann.

Die Nachkommen der Münzenberger Vögte, die Falkensteiner und die Ysenburger, beanspruchten in der Folgezeit diese förmlichen Jagd- und Fischereirechte auch in Gebieten, die ihnen nicht gehörten. Diese Ansprüche wurden von den umliegenden Territorialherren immer wieder zurückgewiesen und waren Ursache von endlosen Streitereien und juristischen als auch kriegerischen Auseinandersetzungen. Letztlich zogen die Isenburger in allen Fällen den Kürzeren. Die Wildbannrechte im ehemaligen Fürstentum Isenburg wurden erst um 1840 abgelöst. Seitdem ist der Wildbann Dreieich nur noch Geschichte.

Weitere Informationen:
https://de.wikipedia.org/wiki/Wildbann_Dreieich
http://www.freunde-sprendlingens.de/dokumente/wildbann.pdf


Text: Wilhelm Ott, Sprecherin: Kim Bagus, Intro: Ulrich Fogel

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