Steine in der Dreieich
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Die südliche Hainer Stadtmauer        


  "Ein Schandmal für die ganze Gemeinde" (Karl Nahrgang, 1941)
 

Im Frühjahr 2018 beschäftigte ich mich im Rahmen der Dokumentation von Grenzsteinen mit der Umgebung des Wallgrabenwegs an der südlichen bzw. südöstlichen Stadtmauer von Dreieichenhain. Auf einer dort neu aufgestellten Infotafel war zu lesen, dass Dreieichenhain auf der Süd-Ostseite 
eine der am besten erhaltenen mittelalterlichen Wehranlage Hessens besitzt. Dieser Ausspruch wird dem ehemaligen Landeskonservator Kiesow zugeschrieben. Wenn das Zitat korrekt sein sollte, dann ist es nicht nachvollziehbar, denn die Situation an diesem Teil der Stadtmauer spottet jeder Beschreibung und ist einer Stadt wie Dreieich unwürdig. Kultur zeigt sich u.a. wie man mit dem historischen Erbe der Vergangenheit umgeht. So gesehen ist dies ein Ort der Unkultur.

StadtmauerMan sagt ja nichts gegen den Parkplatz auf dem zugeschütteten Saynschen Woog, auch nichts gegen das dortige verschmierte Trafohäuschen. Geht man den Wallgrabenweg entlang, erkennt man, dass im vorderen (östlichen) Teil des Wegs der Stadtgraben stark zugewachsen ist. Die Stadtmauer ist kaum zu erkennen, das Gelände ist teilweise vermüllt. Immerhin wurden am Anfang des Wallgrabenwegs Bäume gefällt bzw. zurückgeschnitten. Auf Höhe der Infotafel beginnen dann die illegalen Gärten und Anbauten. Die ersten beiden Parzellen sind zumindest nicht eingezäunt, dann begleiten Maschendraht- und Holzzäune den Wallgrabenweg. Die Stadtmauer ist durchlöchert, Anbauten verunzieren sie, teilweise handelt es sich sogar um Wohngebäude. Auf einem Grundstück wurde eine Holzterrasse gebaut, auf einem anderen ist ein Swimming Pool zu sehen. Mit einem Klick auf das Foto kann man sich ein Bild  von dem Zustand "einer der am besten erhaltenen mittelalterlichen Wehranlage Hessens" machen (Frühjahr 2018).

Plan HerrenweiherEin Blick auf die Flurkarte (rechts, mit Standorten von Grenzsteinen) zeigt, dass der Stadtgraben sich in Besitz der Stadt Dreieich befindet (252/1), aber auch, dass vor dem nordöstlichen Teil der Stadtmauer ein ca. 5 m breiter Grundstückstreifen existiert, der nicht der Stadt, sondern Privatpersonen gehört, wahrscheinlich den Besitzern der hinter der Stadtmauer liegenden Hofreiten. In einer Flurkarte von 1921 aus dem Stadtarchiv sind diese Grundstücke eingetragen, allerdings waren sie damals nicht bebaut. Der Verkauf dieser 5 m tiefen Fläche an Privatpersonen soll im Jahr 1897 erfolgt sein (Auskunft G.S.).
Die heutigen Anbauten auf den Grundstücken sind alle ohne formale Baugenehmigungen errichtet worden. Einige dieser Bauten und alle Gärten befinden sich eindeutig auf städtischem Grund. Diese Gärten liegen im Landschaftsschutzgebiet (nicht jedoch die obengenannten Privatgrundstücke an der Stadtmauer). Dass es sich auch um ein Wasserschutzgebiet handelt, sei nur am Rande vermerkt. Es betrifft ein Dutzend Eigentümer, die sich städtisches Gelände im Burggraben angeeignet haben. Bei einigen soll es Pachtverträge aus der Zeit vor 1977 geben. Diese Information ist nicht bestätigt.

Der Journalist Peter Holle hat das Vorgehen dieser Bürger einmal als "Hainer Landrecht" bezeichnet: Man baut ohne Genehmigung, zäunt dann ein benachbartes Stück Land ein (das der Allgemeinheit gehört), wartet ein paar Jahre und pocht dann auf ein Gewohnheitsrecht. Das Spezifische an diesem Hainer Landrecht ist, dass weder die Denkmalschutz-, Naturschutz- oder Baubehörden noch die zuständigen Politiker diesem Treiben Einhalt gebieten können. Aus Sicht der Anwohner ist deren Vorgehen durchaus rational und auch nachvollziehbar: Die Grundstücke an der Innenseite der Mauer sind sehr klein, eine Erweiterung auf der Außenseite ermöglicht mehr Wohnfläche, und im Stadtgraben kann ein Garten angelegt werden. Aus dieser Position heraus ist es sehr sinnvoll, alles zu unternehmen, den Status quo beizubehalten (was in den letzten 80 Jahren auch gut gelungen ist). Ein schönes Beispiel für das Hainer Landrecht ist der Bau einer großen Holzterrasse im Jahr 2018 im Landschaftsschutzgebiet auf städtischem Grund und Boden. Denkmalschutz? Landschaftsschutz? Baurecht? Altstadtsatzung?

Die Stadtmauer stammt größtenteils aus dem 14. Jahrhundert. Sie wurde im 15. Jahrhundert unter den Grafen von Ysenburg und Büdingen zu einer Stadtbefestigung mit Wall und Graben ausgebaut. Die offensichtliche Misshandlung dieses historischen Erbes 
war Grund für mich, im Staatsarchiv Darmstadt und im Stadtarchiv Dreieich nachzuforschen, wieso diese Verschandelung unseres Kulturerbes bis auf den heutigen Tag Bestand hat.

Schon Friedrich Pützer, der den Bebauungsplan von Buchschlsg erstellt hatte und damals Denkmalpfleger der Provinz Starkenburg war, mahnte 1903 in einem Gutachten, dass die Dreieichenhainer Stadtmauer durch primitive Stallbauten entstellt werde. "Hohes Ministerium wolle deshalb veranlassen, dass hier Einhalt geboten werde", schrieb er. -->Hier die Antwort des Großherzoglichen Kreisamtes. Es hat nix genützt, Hohes Ministerium konnte den Dreieichenhainern keinen Einhalt gebieten.

In einer Publikation aus dem Jahr 1942 klagte der Heimatforscher Karl Nahrgang
" ...es ist sehr bedauerlich, dass dieses einzigartige Baudenkmal, das auf der Südseite der Stadt noch 1925 fast im ursprünglichen Zustand vorhanden war, in den letzten Jahren nicht nur landschaftlich gänzlich verwildert ist, sondern auch durch häßliche Anbauten vor der Stadtmauer, Bepflanzen der Wälle und Gräben und Abgraben der Wallböschung immer weiter zerstört wird." Und weiter: "Selbstsucht und Eigensinn haben die Verwüstung und Zerstörung geschaffen, die sich heute trostlos dem Blick des Wanderers darbietet und die aus einem Kulturdenkmal einziger Art ein Schandmal für die ganze Gemeinde gemacht hat". -->Hier ist der Artikel aufzurufen.

1950 erneuerte Karl Nahrgang seine Klage: "...eine der ältesten Befestigungen..., die leider in den letzten Jahren durch hässliche Anbauten vor der Stadtmauer und durch wildes Bepflanzen immer mehr zerstört wird, wenn nicht baldigst Abhilfe geschaffen wird". Im Jahr 1960 beklagte Karl Nahrgang erneut öffentlich die an der Stadtmauer herrschende wilde und rücksichtslose Bauanarchie. Im gleichen Jahr berichtete die Offenbach-Post von vergeblichen Anläufen, die Situation zu verändern. 1972 wollte die damalige Stadt Dreieichenhain das Wallgrabengelände aufwerten. Es wurde z.B. geprüft, ob man den Wallgrabenweg, der 1929 angelegt worden war, zur Schießbergstraße weiterführen könne. Das ließ sich nicht realisieren, weil ein Schlüsselgrundstück in Privatbesitz war. 1973 wurde ein Landschaftsgestaltungswettbewerb für das Gebiet ausgeschrieben. 1974 wurde ein erster Preis nicht vergeben, weil kein idealer Entwurf eingereicht woerden war. Weitere Maßnahmen wurden nicht ergriffen (Stadtarchiv Dreieichenhain XXVI, Abt. 2 Konv. 1, Fasz. 41). Und dann kam die Gebietsreform ...

Das  Thema stand auch auf der Agenda der neugebildeten Stadt Dreieich. Es wurde ab 1981 ein  "Bebauungsplan Nr. 3/81,  Altstadt D
reieichenhain und Geißwiesen" erarbeitet. Es sollte dabei auch das Glände von der Stadtmauer bis zum Offenthaler Weg neu geordnet werden. Z.B.war vorgesehen, im östlichen Teil des ehemaligen Stadtgrabens einen Amphibienteich anzulegen. Es gab dort interessanterweise das Vorhaben, eine Verbindung vom Wallgrabenweg durch die Stadtmauer in die Freigasse zu schaffen. Dies hätte die Anlage eines schönen Rundwegs um die südliche Altstadt von Dreieichenhain ermöglicht. Einen Mauerdurchbruch existiert bereits. Der Plan wurde offensichtlich ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht weiterbearbeitet. Auf Anfrage aus dem Stadtparlament im Jahr 1992 über den Bearbeitungsstand des Bebauungsplans erklärte der Magistrat, dass andere Projekte prioritär behandelt werden mussten. Das kommt einem sehr bekannt vor.

1984, 44 Jahre nach dem ersten Lamento von Nahrgang, schrieb die
Frankfurter Rundschau, dass ein Verwaltungsrichter den Abriss aller illegalen Anbauten verfügte und das Kreisbauamt mit der Durchsetzung  seiner Verfügung beauftragte. Es entstand daraufhin eine juristische Auseinandersetzung, die letztendlich nicht zu einem Abriss der Schwarzbauten führte, da sich der Beklagte auf den Gleichbehandlungsgrundsatz berief. In einem Magistratsbericht aus dem Jahr 1990 wird die Situation ausführlich beschrieben (s. unten).

In der Gestaltungs- und Erhaltungssatzung für die historische Altstadt von Dreieichenhain vom März 1999 wird unter § 17 (Stadtmauer) ausgeführt: Anbauten an die noch vorhandenen Stadtmauerteile sowie Mauerdurchbrüche zur Schaffung von Toren, Fenstern und Öffnungen aller Art sind verboten. Dieser Paragraph hatte natürlich keine Auswirkungen auf die bestehende Verschandelung der Stadtmauer. 
Prof Dr. Stier und Gernot Schmidt versuchten 2006 das Thema Stadtmauer in Form einer Denkschrift erneut in die Diskussion zu bringen - vergeblich; das Papier verschwand im Verwaltungsorkus und fand keine Beachtung.

In dieser Denkschrift war festgestellt worden, dass die Stadt in dieser Sache bisher noch nichts unternommen hätte. Das ist nicht korrekt. In den 1980er Jahren hatte die Stadt Dreieich mit großem Aufwand versucht, das Problem einer Lösung zuzuführen, letztlich ohne Erfolg. Die Stadtverordnetenversammlung hatte am 23.10.1990 einen Bericht vom Magistrat erbeten, der eine chronologische Schilderung der Aktivitäten und einen Vorschlag für eine Neuordnung des Gebietes umfassen sollte.

Magistratsbericht Der Magistratsbericht ist eine spannende Darstellung über Amtshandeln, über die Kommunikation zwischen Beteiligten mit unterschiedlichen Interessen und schließlich über die Kapitulation des Magistrats vor der Komplexität der juristischen, administrativen und politischen Gemengelage. Der Bericht ist -->hier nachzulesen. Den Autoren ist die Frustration über die vergeblichen Bemühungen nachzufühlen. Ähnliches erfährt man bei Kontakten mit (z.T. ehemaligen) städtischen Mitarbeitern, die damals mit der Angelegenheit befasst waren. Es folgt der Versuch einer Zusammenfassung des Berichtes durch einen baurechtlichen Laien:                                     G      Z    

In Veröffentlichungen der Stadt (Berichte zur Stadtentwicklung Nr. 7) vom Mai 1982 wurde dargelegt, dass außerhalb der Stadtmauer keine Bebauung zugelassen wird. Es gab daraufhin keine Einwände aus der Bürgerschaft. Während der Erarbeitung der Bauleitplanung hat ein Grundstückeigentümer ein Gebäude außerhalb der Stadtmauer errichtet. Die Bauaufsichtsbehörde hat die Beseitigung des illegalen Anbaus verfügt, wogegen der Eigentümer klagte und verlor. Er legte Widerspruch ein und verwies auf die anderen illegalen Bauten an der Stadtmauer und argumentierte mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung. Daraufhin wurden die Arbeiten an dem Bauleitverfahren eingestellt, um das Gerichtsurteil abzuwarten. Das Verwaltungsgericht gab dem Kläger Recht und hob die Beseitigungsverfügung des Kreises Offenbach auf. Das wurde vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof im Januar 1984 bestätigt.

Als Reaktion auf das Urteil schrieb die Bauaufsichtsbehörde im Februar 1984 alle Grundstückseigentümer an und verwies auf die Illegalität der Anbauten. Da keine Rückmeldung erfolgte, hat die Behörde die Beseitigung der baulichen Anlagen bzw. die Duldung der Vollstreckung angeordnet. Die Betroffenen haben daraufhin Widerspruch eingelegt. Als Reaktion darauf haben die Stadtverordneten den Magistrat beauftragt zu prüfen, inwieweit man den Grundstücksbesitzern entgegenkommen könnte (Erhaltung von bestimmten baulichen Anlagen, Pachtverträge mit bestimmten Regelungen).
Das Landesamt für Denkmalpflege lehnte im Januar 1985 dieses Kompromissangebot jedoch ab.

Unabhängig davon wurden mit großem Aufwand jedes Grundstück und jeder illegale Anbau katastermäßig erfasst und für jedes Grundstück Verfahrensvorschläge erarbeitet. Auch das wurde vom Landesamt für Denkmalpflege nicht akzeptiert. Daraufhin wurde beschlossen, das Bebauungsplanverfahren wieder aufzunehmen und es mit einem Landschaftsplan zu ergänzen, immer mit dem Ziel, Ausnahmen von einer Abrissverfügung genehmigen zu können. Die Ergebnisse dieser Arbeiten wurden im Oktober 1987 dem Magistrat vorgelegt. Auf dieser Basis wurde das Gespräch mit den Grundstückseigentümern gesucht. Zitat: Im Ergebnis ist festzuhalten, dass beim überwiegenden Teil der Betroffenen nur bedingt die Bereitschaft besteht, entsprechend den Vorstellungen des Magistrats zu verfahren bzw. den Forderungen der Denkmalpflege zu entsprechen. Bei einer erneuten Begehung im März 1990 wurde bestätigt, dass es sich bei dem weit überwiegenden Teil der Anbauten um Anlagen der Freizeitnutzung handelt.

Der Denkmalbeirat schlug seinerseits vor, Bebauungsmöglichkeiten darzustellen, wie z.B. Anbaulänge, -tiefe und -höhe, Gestaltungsvorgaben, etc. Auch hier legte das Landesamt für Denkmalpflege sein Veto ein: Die Definition von akzeptablen Kubaturen an der Stadtmauer könne zu einem Baurecht bei Grundstücken führen, auf denen noch nichts an der Mauer angebaut worden war. Das Amt schlug stattdessen Einzelfallregelungen über Außnahmeregelungen vor.

Im zweiten Teil des Berichtes (Vorschlag für das weitere Vorgehen für eine Neuordnung des betroffenen Gebietes) stellt der Magistrat lapidar fest, dass unter den Beteiligten keine akzeptable Lösung herbeizuführen ist und dass nur mit einem Bebauungsplanverfahren die öffentlichen Interessen durchzusetzen sind. Da es bei der Stadt jedoch andere Prioritäten gibt, kann dieses personalintensive Verfahren nicht mit Vorrang betrieben werden.


Abschließende Anmerkungen

Denkmäler sind das materielle Kulturerbe unserer Gesellschaft.
Es ist die Aufgabe von Denkmalschutz und Denkmalpflege, die Kulturdenkmäler als Quellen und Zeugnisse menschlicher Geschichte und Entwicklung zu schützen und zu erhalten sowie darauf hinzuwirken, dass sie in die städtebauliche Entwicklung, Raumordnung und den Erhalt der historisch gewachsenen Kulturlandschaft einbezogen werden (§ 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz). Dabei liegt der Wert von Denkmälern nicht nur in ihrer historischen Bedeutung: Denkmäler stiften Identität und bergen großes Potenzial für die kulturelle Bildung und Integration. Sie werden als touristische Ziele und als weiche Standortfaktoren geschätzt.

Die Hainer Stadtmauer steht unter Denkmalschutz. Sie wird jedoch nicht geschützt und erhalten wie es im Denkmalschutzgesetz gefordert wird. Dieses Denkmal wird Partikularinteressen überlassen - seit über 100 Jahren. Es gibt eine Reihe von Dreieicher Bürgern, die der Meinung sind, dass die Stadt Dreieich und der Kreis Offenbach einen erneuten Anlauf unternehmen sollten, diesen Missstand zu beseitigen.

Insbesondere appellieren sie an die Dreieicher Stadtverordnetenversammlung, den Magistrat zu beauftragen, der Lösung des Problems eine höhere Priorität als bisher einzuräumen und darauf hinzuwirken, dass dieses - Zitat Nahrgang - Schandmal für die ganze Gemeinde beseitigt wird. Auf Basis der Erfahrungen der letzten Bemühungen muss zusammen mit den beteiligten Behörden (Denkmalschutz, Naturschutz, Bauaufsicht) ein Weg gefunden werden, dieses Problem zu lösen. Das sind wir als Gesellschaft diesem Kulturerbe schuldig, um es für künftige Generationen zu bewahren.

Fundsachen

Ich verfasste im April 2019 einen Leserbrief zum Thema, der in der Offenbach-Post und in der Dreieich-Zeitung veröffentlicht wurde.

In Google hochinteressante 3D-Aufnahmen der Stadtmauer entdeckt: Süd - Ost - Nord - West - 2D
Nochmals: Es handelt sich dabei um ein Landschaftsschutzgebiet !!

Der Geschichts- und Heimatverein hat sich im Juni 2019 mit dem Thema befasst: Der Bericht in der Offenbach-Post: Schandfleck wieder auf der Agenda- Das Thema war gleichzeitig in der Fragestunde an den Magistrat auf der Tagesordnung. Lesen Sie hier die Fragen und die Antworten des Magistrats

Eine Detailzeichnung des Geometers Keck aus dem Dreieich-Museum zeigt die Stadtmauer im Zustand um 1850.

Die Kommentare zu dem YouTube-Film vom Flug an der Stadtmauer waren erheitend: Man empörte sich nicht über die Zustände an der Stadtmauer, sondern dass durch den (behördlich genehmigten) Flug die Privatsphäre verletzt würde. Außerdem sei ich kein Dreieichenhainer!! Die Diskussion in den "sozialen Medien" verlagert sich auf die Unterleibsebene. Ein Herr Peter Kaiser meinte über mich: "Der Wixer soll doch in Sprendlingen bleiben". Frau Steffi Müller postete eine Bild, in dem die Frage: "Wer ist eigentlich dieser Herr Ott der alle leute in Dreieichenhain anzeigt" mit grinsenden Kothaufen garniert ist.
Gespräche im politischen Raum wurden geführt. Es wurde deutlich, dass die politischen Kräfte im Stadtparlament wenig Bereitschaft zeigen, in dieser Sache von sich aus aktiv zu werden. Es gab auch Stimmen, die Verständnis für die Anwohner hatten. -->Hier die Argumente

Die Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet "Landkreis Offenbach" ist im Internet erhältlich. Das betrifft das städtische Gelände im Stadtgraben, das z.T. illegal bebaut ist.

Ich erhielt folgende Information über den Durchbruch in der Stadtmauer:
Der letzte Landwirt in der Dreieichenhainer Altstadt hatte Probleme in den engen Gassen mit dem Fuhrwerk sein Grundstück zu erreichen. Er entschloss sich, eine direkte Verbindung aus dem Maienfeld zu seinem Gehöft über die Wiesen der Südseite zu schaffen. Dieser Zugang war bisher auch schon in kleinem Maße erfolgt. Im Jahre 1967 wurde der kleine Durchbruch in der südlichen Stadtmauer für die Durchfahrt der Fuhrwerke massiv erweitert. Auf einer Breite von ca 5 Meter wurde die an dieser Stelle noch ca 3,0 m hohe Stadtmauer bis zum Boden hin abgebrochen. Bei einer Dicke von ca. 0,90 m wurden ca 13,5 cbm Bruchsandsteine entsorgt. Dieser grobe Verstoß gegen das Denkmalschutzgesetz wurde offensichtlich nicht geahndet.
Auf der Stadtgrabenseite (Privatgelände im Landschaftsschutzgebiet) wurde ein befestigter Parkplatz angelegt. Ob dieser wohl behördlich genehmigt ist?

Ein Bericht aus der Frankfurter Rundschau vom 13.08.2003: Die Dreieicher CDU beklagt die Zustände an der südlichen Dreieichenhainer Stadtmauer. Sie wird beschrieben als "Kulturdenkmal ersten Ranges, das im Kreis Offenbach einzigartig ist und zu dessen Erhaltung die Stadt nach Paragraph 62 der Hessischen Verfassung auch verpflichtet ist". Starke Worte!. Die Christdemokraten fordern ein Sanierungskonzept mit dem Ziel die historischen Stadtmauer von Dreieichenhain als Kulturgut zu erhalten und soweit als möglich wiederherzustellen. Das sollte bis zum 750. Stadtjubiläum erfolgt sein. Passiert ist nix.

Der Artikel von Nahrgang über die Dreieichenhainer Stadtbefestigung aus dem Jahr 1941 ("eine Schande für die ganze Gemeinde") ist im Internet verfügbar. Die heute noch gültige Aussage findet man auf der letzten Seite.

In der Satzung des Geschichts- und Heimatverein Dreieichenhain ist unter Punkt 2.2 folgendes zu lesen:
"Schutz und Erhaltung der vorhandenen historischen Bauwerke und Anlagen, wie das Hengstbachtal und Wallgrabengelände, sowie Denkmale". Interessanterweise wird nicht etwa die Burg, sondern das Wallgrabengelände explizit genannt. Ein Engagement für den Schutz und die Erhaltung des Wallgrabengeländes ist demnach eine satzungsgemäße Aufgabe
des GHV Dreieichenhains.
- Die Ludwig-Erk-Gesellschaft Dreieichenhain setzt sich u.a. ein für die Erhaltung der 130 Fachwerkhäuser sowie die Rettung der denkmalgeschützten Stadtmauer mit ihren Türmen, Toren, Wällen und Gräben ... vor dem endgültigen Verfall.

Interessante Entwicklungen: Die Offenbach-Post berichtet am 3.9.2020 von der Kündigung von lange bestehenden Pachtverträgen durch die Stadt Dreieich. Es handelt sich um Gärten auf städtischen Grundstücken im Landschaftsschutzgebiet bei Götzenhain, wo eigentlich keine Bebauung (auch Zäune) erlaubt sind. Die Stadtverwaltung verweist auf die Untere Naturschutzbehörde, welche die Stadt zum Handeln aufgefordert hat. Die Untere Naturschutzbehörde sagt wiederum, dass sie im Auftrag des RP handele, nach dem alle illegalen Bauten im Kreis zu beseitigen seien.

Der Vorgang hatte seinen Niederschlag im politischen Bereich: Die Bürger für Dreieich bemängelten das unsensible Vorgehen und forderten, Ermessensspielräume auszunutzen. Die SPD schlug sich eindeutig auf die Seite der Gartenbesitzer und forderte sogar, das Hessische Naturschutzgesetz zu verändern. Dies wurde von den Grünen als illusorisch bezeichnet, vielmehr solle man den Gartenpächtern eine längerfristige Perspektive geben und den DLB bei der Abräumung involvieren. Die Zielsetzung einer Räumung wurde nicht infrage gestellt. Die Antwort des Magistrats auf eine Anfrage der Grünen war interessant: Es wurde auf die Beendigung der Pachtverträge im Seegewann/Baierhansenwiesen Bezug genommen, die dadurch eine deutliche Aufwertung der ökologischen und Naherholungsfunktion erfahren haben. Die Kostenübernahme für die Räumung müsste von den städtischen Gremien beschlossen werden.

Im Rahmen von Verkehrssicherungsmaßnamen hat die Stadt Dreieich im  Mäz 2021 Alibi-Zäune am Herrenweiher aufstellen lassen, die in den sozialen Medien heftig kritisiert wurden. Hier ein Artikel der Offenbach-Post. Als nicht ganz unbeteiligter Beobachter fragt man sich, warum das Geld nicht für ein Geländer am Absperrwerk investiert wurde und: warum um Gottes Willen hat man keinen grünen Zaun dort montiert?

Die Ludwig-Erk-Gesellschaft erstellte ein Exposee über die Situation an der Wallgrabenanlage. Dort wird die Vision eines naturnahen Erholungsgebietes inmitten historischer Wehranlagen beschrieben:

Die Wallgrabenanlage

Im Bebauungsplanentwurf der Stadt Dreieich 3/81 aus dem Jahr 1981 wurde auch versucht, das Gebiet an der südlichen Stadtmauer von Dreieichenhain neu zu gestalten. Im östlichen Teil des Stadtgrabens sollte ein Amphibienteich angelegt werden, der das Aussehen des mittelalterlichen Verteidigungssystems an der Stadtmauer verdeutlichen sollte. Es war weiterhin geplant, um die Herrenweiher einen Spazierweg anzulegen und den Wallgrabenweg mit der Freigasse zu verbinden. Das wäre wohl der attraktivste Rundweg in Dreieichenhain geworden. Die Planer hatten die Vision eines naturnahen Erholungsgebietes inmitten der historischen Verteidigungsanlagen von Dreieichenhain. Leider konnte der Bebauungsplan nicht realisiert werden, und eine große Chance wurde vertan.

Neben der potentiellen Nutzung des Geländes als Naherholungsraum gibt es kulturelle und rechtliche Gründe, hier Veränderungen zu schaffen. Kultur manifestiert sich in unserer Gesellschaft unter anderem, wie sie mit dem Erbe unserer Vergangenheit umgeht. Der Umgang unserer Stadtgesellschaft mit der historischen Stadtmauer und den Wallanlagen wurde und wird nicht nur von Heimatforschern heftig kritisiert. Dieses Gebiet manifestiert sich heute als Ort der Unkultur. Dabei besitzt Dreieichenhain mit den Wallanlagen eine der am besten erhaltenen mittelalterlichen Wehranlagen in Hessen (Kiesow).

Es ist auch ein rechtsfreier Raum, an dem die Denkmalschutz-, die Bau- und die Landschaftsschutzgesetze nicht durchgesetzt werden. Den Behörden ist „ein Verstoß gegen den Verfassungsgrundsatz der Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns“ vorzuwerfen, wie ein Rechtsgutachten  von 2020 nachweist.                                                             

Der Dreieicher Stadtfotograf Michael Häfner hat auf der Homepage der Stadt Dreieich sehr schöne Bilder vom Herrenweiher ins Netz gestellt. Er hat es jedoch offensichtlich vermieden, die Situation an der Stadtmauer zu dokumentieren. --> Zur Bildergalerie


Anmerkung 5/2022: Ich hatte bisher angenommen, dass nur die Stadtmauer unter Denkmalschutz steht. Mitnichten: Auch das Wallgrabengelände als Teil der Gesamtanlage Altstadt Dreieichenhains ist denkmalgeschützt.
https://denkxweb.denkmalpflege-hessen.de/715465/

Ein Grund für die Behörden mehr, hier ordnend tätig zu werden.
Denkmalschutz Dreieichhain


































Anmerkung 7/22: Mir ist ein Dokument der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Offenbach in die Hände gefallen: Eine Bürgerinformation über ungenehmigte bauliche Anlagen im Außenbereich. Darin wird beschrieben, dass diese Anlagen nur im Rahmen eines Bebauungsplans legalisiert werden können. Eine auch langjährige Duldung durch die Behörden ergibt keinen Bestandschutz. Einfriedungen sind zu entfernende bauliche Anlagen. Die Befugnis der Behörden verjährt nicht. -- Ein lesenswertes Dokument.

Bei dem "Ausflug in die Vergangenheit" der Freunde Sprendlingens im September 2022 wurde nach dem Sprendlinger Lied auch das wunderschöne Lied "Mein ist der Hain mit seinen festen Mauern" gesungen. Ob allen Leuten bewusst ist, die dieses Lied singen, dass diese ach so festen Mauern auf der Südseite vom Hain durchlöchert und durch illegale Anbauten kaum noch zu erkennen sind? Es ist an der Zeit, dass diese festen Mauern wieder sichtbar und für alle Dreieicher Bürger und Besucher erlebbar werden.

Anmerkung 3/23: Ein Artikel aus der Offenbach-Post vom 20.4.1972 belegt, dass der Dreieichenhainer Magistrat unter Hans Pfrommer das Wallgrabengelände und den Saynschen Woog neu gestalten wollte. Per Bebauungsplan sollte erreicht werden, dass die ungenehmigten Bauten in diesem Bereich abgerissen werden können (Stadtarchiv Dreieichenhain).



















Die Argumente

In den diversen Gesprächen gab es durchaus Simmen, die Verständnis für die Anwohner der Stadtmauer aufbringen und die nichts an der jetzigen Situation verändern möchten. Die wesentlichsten Argumente:

1. Die Häuser und Grundstücke an der Stadtmauer sind sehr klein. Man muss das Interesse der Bewohner akzeptieren, ein Bad oder eine Heizung auf ihrem Grundstück auf der anderen Mauerseite einzubauen.

2 Sowohl die Stadtmauer als auch das Gelände des Stadtgrabens werden durch die Anwohner gepflegt. Die Stadt erspart sich dadurch erhebliche Kosten für den Unterhalt der Stadtmauer und die Pflege des Stadtgrabens.

3.Nicht nur die  Bauabteilung in der Stadtverwaltung ist chronisch unterbesetzt. Die Durchsetzung einer möglichen Beseitigungsverfügung würde sehr viel Verwaltungskapazität erfordern, die an anderer Stelle fehlte.

4. Die Erfahrung hat gezeigt, dass es unter den weitverzweigten Familien der Grundstücksbesitzer und anderen Altstadtbewohnern zu einer Solidarisierungswelle kommen könnte, die weit über die ca. zehn betroffenen Grundstückbesitzer hinausgehen würde.

Die Gegenargumente

Grundsätzlich muss bedacht werden, dass die meisten betroffenen Gundstückeigentümer nicht selbest die ungenehmigten Bauten auf ihrem Grundstück oder aud dem der Stadt errichtet haben. Meist erbten oder kaufen sie die Anwesen und nutzten, was vorhanden war, ohne dass sie in größerem Stil neue Gebäude dort erbauten. Es gibt Ausnahmen, wo
auf der Grabenseite der Stadtmauer Balkone, Wohnzimmer und Terrassen ohne baurechtliche Genehmigung neu erbaut wurden. Wie dem auch sei: Jeder Grundstückbesitzer weiß, dass für die Baulichkeiten keie Baugenehmigungen existieren und dass für die Bauten auf städtischem Grund keine Pachtverträge abgeschlossen wurden. Und jeder kann sich denken, dass dieser Zustand nicht ewig anhält. Wenn man ein kleines Haus mit kleinem Grundstück kauft oder erbt, besitzt man, wie viele Einwohner Dreieichenhains auch, ein kleines Haus mit kleinem Grundstück. Es ist nicht nachvollziehbar, warum die Besitzer dieser kleinen Häuser an der denkmalgeschützten Stadtmauer diese durchlöchern dürfen, um ihre kleinen Hauser zu vergrößern oder die Grundstücke ohne Genehmigung zu bebauen.

2. Eine Inaugenscheinnahme zeigt, was diese "Pflege" bedeutet. Die mittelalterliche Stadtmauer ist durch Anbauten und Verputz verschandelt, das Landschaftsschutzgebiet ist z.T. bebaut und illegal durch Zäune unterteilt. Ja, die Stadt Dreieich müsste ihr Gelände pflegen lassen, wie sie das z.B. mit dem Bürgerpark tut. Und es ist eine originäre Aufgabe der Stadt, die historische Stadtmauer langfristig zu sichern und zu erhalten.

3. Das Argument der mangelnden Kapaziät ist nicht von der Hand zu weisen. Es ist jedoch eine Frage der Prioritätensetzung, wie man mit dem eigentlich geschützen baulichen Erbe der Vergangenheit umgeht. Es ist einen Frage von Kultur und Unkultur

4. Ein Sarkastiker brachte es einmal auf den Punkt: Die zuständigen Behörden und die politisch Verantwortlichen trauen sich nicht, gegen gewisse Dreieichenhainer Familienclans vorzugehen, die glauben, sich nicht an baurechtliche, denkmalschutzrechtliche und naturschutzrechtliche Gesetze halten zu müssen. Ein starker Spruch mit einem gewissen Wahrheitsgehalt. Aber vielleicht haben sich die Zeiten doch geändert.