Steine in der Dreieich
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Grenzänderungen in der Landschaft Dreieich



Achtung: Dieses Kapitel ist noch in Bearbeitung. Ich sammele hier Informationen, bin aber noch nicht sicher, wie ich sie strukturieren werde. 

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Wenn man alte Grenzsteine finden will, muß man sich mit den historischen Grenzen, die teilweise auf den alten oben dargestellten Karten abgebildet sind, beschäftigen. Wichtig in diesem Zusammenhang sind die Änderungen der Grenzlinien im Verlauf der Zeit. Es ist sehr interessant, diesen Veränderungen nachzugehen. Warum An dieser Stelle möchte ich meine Erkenntnisse zusammenfassen, zunächst ungeordnet als Sammlung verschiedenster Informationen. Irgendwann soll ein strukturierter Artikel daraus werden.

Moderne GemarkungsgrenzenBasis unserer Überlegungen ist die GIS-Karte, in der die Gemarkungsgrenzen eingezeichnet sind.  Die Stadt Dreieich besteht aus den Gemarkungen ihrer fünf Teilorte. Man erkennt weiterhin die Gemarkungen von Egelsbach, Langen, Neu-Isenburg, ferner die angrenzenden Gemarkungen von Heusenstamm, Dietzenbach und Urberach. Wie kam es zu diesen Grenzen? Gehen wir den Zeitstrahl rückwärts.

Nach dem 2. Weltkrieg gab es im Zusammenhang mit dem Bau der Autobahn A661 und den damit verbundenen Flurbereinigungen einige kleinere Grenzänderungen zwischen Dreieichenhain und Langen sowie zwischen Langen und Egelsbach. In Sprendlingen gab es einige kleinere  Grenzänderungen: Westlich der Kreuzung Hainer Trift  mit der B3 (alt) wurde offensichtlich in Zusammenhang mit der Anlage einer Kleingartenanlage Gelände von Dreieichenhain an Sprendlingen übertragen. Eine weitere Grenzänderung erfolgte im Bereich südlich der Eisenbahnstraße, bei der Gelände der Gemarkung Buchschlag übernommen wurde, um die Wohnblocks an der Ringstraße (heutige Oisterweijker Straße) errichten zu können. Eine kleinere Grenzkorrektur in den 1970er Jahren erfolgte am Hegberg, der zur Egelsbacher Gemarkung geschlagen wurde (am "Egelsbacher Zwickel"). Egelsbach verkaufte Waldgelände an die Stadt Langen, die dort die Kläranlage und die Wohnstadt Oberlinden baute. 1954 wurde die selbsständige Gemarkung "Hanauer Koberstadt" aufgelöst. Das Waldgebiet nördlich der B486 (Langen - Offenthal) kam zu Dreieichenhain, der südliche Teil zu Langen. Die an Egelsbach grenzende Gemarkung Wiesenthal wurde um die gleiche Zeit der Gemeinde Mörfelden zugeordnet. 

gemarkung_philippseich1937 wurde die Götzenhainer Flur XI ( Dampfmühle und der heutige "Millionenhügel") der Stadt Dreieichenhain zugeschlagen, und Götzenhain wurde dafür mit dem größten Teil der bis dahin selbstständigen Gemarkung Philippseich entschädigt. (Lit. Nahrgang und Miedtank, s. Abb. rechts). Der andere Teil der Gemarkung Philippseich ging an Offenthal. Dieses Gebiet ist hinreichend genau durch einen Vergleich der Nahrgang'schen Karte mit den modernen Gemarkungsgrenzen  zu definieren. Kleinere Grenzbegradigungen wurden im Bereich des Langener Weges durchgeführt.

Heusenstammer WalsIm Jahr 1934 wurde die Gemarkung "Forst Dreieich, Revier Sprendlingen," aufgeteilt. Die Wälder der Landschaft Dreieichs waren in karolingischer Zeit Teil des größeren königlichen Forestis Dreieich. Der sog. Oberwald (früher auch "Heusenstammer Wald" genannt (d.h. der Wald nördlich und östlich Sprendlingens), war zusammen mit Sprendlingen an die Herren von Heusenstamm verlehnt, von denen ihn die Falkensteiner käuflich erwarben. Von ihnen erbten die Isenburger 1419 diesen Waldbezirk. Die erste Teilung des Gebietes geschah 1710 im Rahmen der Gründung von Neu-Isenburg. 1717 wurde die Grenze zwischen dem Oberwald und der Gemarkung des in den Kriegswirren des 17. Jahrhunderts zerstörten und zwischenzeitlich wieder aufgebauten Hofgut Neuhof abgesteint. 1819 kaufte (?) die Gemeinde Sprendlingen einen Teil des Isenburgischen Oberwaldes, den westlich des Neuhofs gelegene Bornwald, zur Vergrößerung ihrer landwirtschaftlichen Nutzfläche. 1900 übernahm der Hessische Staat per Zwangsversteigerung (?) das Forstrevier Sprendlingen und 1929 auch das Forstrevier Götzenhain von den Isenburger Fürsten. 1934 wurde das Forstrevier Sprendlingen zwischen Neu-Isenburg und Sprendlingen aufgeteilt. 1935 kam die Gemarkung Gehspitz zu Neu-Isenburg. Zur gleichen Zeit wurde auch das Forstrevier Götzenhain im Wesentlichen der Gemarkung Götzenhain zugeschlagen. 1954 wurde die bisher selbstständige Gemarkungen Neuhof aufgelöst und wurde in die Gemarkung Götzenhain integriert.

Ergänzung Mai 2016: Aus der Flurkarte von Götzenhain aus den Jahren 1849-51 des Geometers Hauf* geht hervor, dass die Götzenhainer Flur "Alteberg" damals als "Enclave" zum Fürstlich Isenburger Forst gehörte. Vermutlich wurde diese Flur ebenfalls 1934 der Gemeinde Götzenhain zugeschlagen.
* Gemeindearchiv Götzenhain, Abt. II, Abschn. 3, Konv.15, Fasz. 2


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Als die Franken die Alemannen um 500 n.Chr. unser Gebiet besetzt hatten, wurde das herrenlose Gebiet zum Königsland erklärt. In unserem Gebiet dehnte sich das Reichsgut "Wildbann Dreieich"von Vilbel bis zum Odenwald und vom Rhein bis zum Main nach Aschaffenburg.
834 schenkte Ludwig der Deutsche dem Kloster Lorsch das Dorf Langen. In einem Dokument, dasuRMARK lANGEN wenige Jahre später verfasst  wurde, sind die Grenzen der Langener Mark beschrieben. Diese damals definierte Grenze ist heute noch relevant: in Süden bildet der Rutschbach / Hegbach die heutige Grenze zum Landkreis Darmstadt-Dieburg, im Westen die Grenze zum Landkreis Groß-Gerau und im Norden zum Gebiet der Stadt Frankfurt. Der exakte Verlauf der Ostgenze ist nicht genau definiert, jedoch ist anzunehmen, dass heutige Grenzen dem damals definierten Verlauf entsprechen. Die Karte links (Lit. Lenhard (2) gibt den vermuteten Grenzverlauf der Langener Mark wieder.
Unser Gebiet war Teil des Forestis Dreieich. Er grenzte im Osten an die Bieger Mark (mit Heusenstamm) und die Rödermark (mit Dietzenbach und Urberach). Als die Herren von Hagen-Münzenberg hier Territorialherren waren,  herrschten sie auch über die Urmark Sprendlingen. Karl Nahrgang hat die Grenzen in Lit. Nahrgang (4) abgebildet. Hier fällt auf, dass die Westgrenze der Sprendlinger Urmark dort anders verläuft als in der oben abgebildeten Karte. der Teilungsgrenze
Urmark




Urmark Sprendlingen an (Lit. Nahrgang 4).




Gemarkung SprendlingenSprendlinger Gemarkung (Lit. Nahrgang 4)








Gemarkung GötzenhainGötzenhainer Gemarkung (Lit. Nahrgang, Miedtank)










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Gemarkungsauflösungen

In der seit 25.2.1952 gültigen hessischen Gemeineordnung wurde festgelegt, dass die gemeindefreien Gemarkungen, meist Teile früheren herrschaftlichen Besitzes, aufzulösen und auf die umliegenden Gemeinden zuzuordnen sind. Die Abbildung unten rechts wurde in der Offenbach-Post vom 10.6.1954 veröffentlicht. Sie gibt die damalige Sachlage wieder. Links sind die heutigen Gemarkungsgrenzen abgebildet.


GemarkungsgrenzenGemarkungsauflösungen



















  • Die Gemarkung Neuhof wird ungeteilt der Gemeinde Götzenhain einverleibt
  • Die Gemarkung Dreieich - Revier Götzenhain - fällt mit Teilen der Flur VII und den gesamten Fluren VIII und IX zu Dietzenbach; die Gemeinde Götzenhain erhält die Fluren I bis V und den restlichen Teil der Flur VII. 
  • Die Gemarkung Patershäuser Hof wird komplett von Heusenstamm eingemeindet. 
  • Die Gemarkung Dreieich - Revier Offenthal geht ungeteilt in den Bereich Offenthals über.
  • Die außerordentlich umstrittene Gemarkung Gravenbruch wird künftig drei Gemeinden unterstehen: Flur I mit dem Forsthaus kommt zu Neu-Isenburg, in die Fluren II und III teilen sich Sprendlingen und Heusenstamm. 
  • Die Gemarkung Hanauer Koberstadt im Südwesten des Kreises Offenbach gehört jetzt mit einem Teil der Flur I zu Dreieichenhain (= nördlich der B486), dem Rest und den Fluren II bis V zu Langen. 
  • Das gemarkungsselbständige Grundstück „Forst Heusenstamm“ rundet den Gemeindebereich Heusenstamms ab.
  • Die Gemarkung Wolfsgarten wurde später (trotz heftiger Proteste von Egelsbach) endgültig Langen zugeteilt.
  • Die Gemarkung Mitteldick wurde ebenfalls nach 1954 hauptsächlich zwischen Langen, Neu-Isenburg und Buchschlag aufgeteilt. Zeppelinheim erhielt ein kleines Gelände für sein Gewerbegebiet südlich der B44. Sprendlingen und Buchschlag stritten sich um das Waldstück "Birkeneck"östlich der Main-Neckar-Bahn und südlich der Dreieichbahn. Sprendlingen erreichte zumindest, dass ein Teil dieses Geländes zur eigenen Gemarkung kam. Das Argument: Die Sportplätze am Wilhelmshof waren einer Wohnbebauung und einer Umgehungsstraße im Wege. Man wollte in diesem Waldstück eine große Sportanlage bauen.
  • Geschichte des Kreises Offenbach: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction.action?detailid=b6643&icomefrom=search
Schönborner WaldDie nebenstehende Karte zeigt die Grenzen um 1890 des Gebietes  nördlich von Dietzenbach bzw. westlich von Heusenstamm (blaue linien). Die neuen Grenzen sind rot eingetragen. Man erkennt in der Mitte den Schönborner Wald. Östlich davon liegt die selbstständige Gemarkung Wildhof (früher Deutschherrenwald oder Wald der Deutschordenscommende Frankfurt, der wahrscheinlich 1806 säkularisiert wurde). Der Korridor zum Schönborn'schen Wald gehörte zu Heusenstamm. Südlich davon lag die Hintermark, eine Offenbacher Enklave, die wahrscheinlich aus der Markwaldteilung resultierte. Darunter erkennen wir die Gemarkung Patershausen, die ebenfalls zum Schönborn'schen Besitz gehörte und die Dietzenbacher Gemarkung. Im Westen lag der Fürstlich Isenburger Wald, der im Norden an den Wildhof und im Süden an die Dietzenbacher Gemarkung und an die Hintermark grenzte.

BiebermarkDie nebenstehende Karte (Lit.: Kurt) zeigt die Aufteilung der Bieber Mark im Jahr 1819. Das heller gepunktete Gelände ist der Deutschherrenwald/Wildhof, der m. E. nicht zur Biebermark gehörte. Interessant ist die gestrichelte Linie östlich von Offenbach, welche das zu Offenbach geschlagene Gebiet Richtung Bieber markiert. Diese Linie stößt im Süden an den Schönborner Forst (nicht zu verwechseln mit dem Schönborner/ Gravenbrucher Wald). Offensichtlich gelang es den Schönborner dieses Waldstück bei der Markwaldteilung zu ergattern. Es wurde 1978 für viel Geld an die Stadt Heusenstamm verkauft. Eine gestrichelte Linie im Süden des  Wildhofgebietes deutet an, dass Heusenstamm/Schönborn eine "Landverbindung" von ihrer Gemarkung zum Schönborner/ Gravenbrucher Wald haben wollten. Offenbar war der Anspruch Offenbachs am Markwald größer als das Gebiet direkt östlich der Stadt, erhielt sie zusätzlich die Hintermark als Exklave.

Offenbacher GrenzenDie nebenstehende Karte (Quelle nicht dokumentiert) zeigt die Vergrößerung der Offenbacher Gemarkung im Laufe der Zeit bis 1966: Durch die Aufteilung der Biebermark 1819 (die Hintermark ist nicht eingezeichnet) und durch die Eingemeindungen von Bürgel 1908, Bieber 1938 und Rumpenheim 1942, sowie die Übernahme des Forstes 1937 und den Kauf des Wildhofes und der Gebietsbereinigung mit Heusenstamm 1966.



Weitere Informationen

1977 kamen Urberach und Ober-Roden zum Kreis Offenbach
1938 wurde Offenbach kreisfrei, war bis 2002 Sitz der Kreisverwaltung
1966 erwarb die Stadt Offenbach den Wildhof bei Heusenstamm und erhielt damit die Waldgemarkung Wildhof. Um diese Zeit muss durch Gebietstausch die Autobahn A3 als Nordgrenze von Heusenstamm definiert worden sein.
1978 erwirbt die Stadt Heusenstamm von Rudolf Graf von Schönborn das Hofgut Patershausen mit Feld und Klosterwald (75 ha) und Forst Heusenstamm mit 42 ha. Mit Vertrag vom 3. und 17. März 1978 wird von Rudolf Graf von Schönborn der Forst Patershausen angekauft mit 197 ha für 3.000.000 DM. Ebenso noch die restlichen Grundstücke mit 12.270 qm Wald "Hinterer Bieber" und 1.775 qm Acker am Nieder-Röder-Weg.
1978 erwarb die Stadt Frankfurt am Main den Forst Gravenbruch mit 300 ha von Rudolf Graf von Schönborn. Das Gelände liegt auf drei Gemarkungen: westlich der B 459 zu Sprendlingen, nördlich der Kühruhschneise zu Offenbach und südlich davon zu Heusenstamm.
Auf der Karte von 1954 rechts oben ist bei Heusenstamm ein Gebiet mit der Bezeichnung "Hintermark" (zu Offenbach)" eingezeichnet. Sie kam 1819 zu Offenbach und war seit 1938 Teil der kreisfreien Stadt (Wasserwerl Hintermark". Offensichtlich durch einen Gebietsaustausch mit Offenbach kam dieses zu Heusenstamm. Offenbach erhielt dafür den Teil des Heusenstammer Teils des Schönborner Waldes, der nördlich der Kühruhschneise liegt.
Nochmals: Die formale Gemarkungszugehörigkeit besagt nichts über die Eigentumsverhältnisse aus! Die Gemeinde erhält nur die Grundsteuer.

Anmerkungen zu Dietzenbach: Das Dorf war Teil der Röder Mark, eine Markgenossenschaft, die gemeinsames Eigentum von  Wälder und Wiesen. Durch den Raubbau am Wald wurden strenge Nutzungsbeschränkungen erlassen. 1818 kam es zu einer Aufteilung des Markwaldes; Dietzenbach erhielt 2.000 Hektar Waldgelände. Auf Karten, die um 1800 gedruckt worden sind, kann man östlich von Dietzenbach keinen Wald erkennen. Der "Wald" war damals eine mit Einzelbäumen bewachsene Steppenlandschaft. Doch schon um 1840 wuchsen um Dietzenbach wieder Bäume, die großherzogliche Forstverwaltung hat offensichtlich gute Arbeit geleistet.

HADIS E14E,
Vertragswidrige Anlage einer Hege im ehemaligen Deutschherrenwald, der sogenannten Heimbach, durch das Fürstlich Isenburgischen Oberforstamt zu Offenbach im Bieber (Bieger) Mark-Wald (Link funktioniert leider nicht mehr).


Durch einen Kabinettsbeschluss am 22.3.1959 wurden zwischen Langen und Egelsbach Gemarkungsteile ausgetauscht und zwar Oberlinden gegen den Wald südlich des Forsthauses Krause Buche.

Die selbtstständige Gemarkung Wiesenthal kam 1953 zum größten Teil nach Mörfelden, im Jahr 1958 der Nauheimer Oberwald (keine Änderung der Eigentumsverhältnisse). Kleinere Grenzverschiebungen zwischen Wiesenthal und Erzhausen in den Jahren 1933 und 1940 (Lit. Hoferichter, S. 4).

1900 verkaufte der Fürst zu Isenburg-Birstein per Zwangsversteigerung seine Forstreviere Offenbach und Sprendlingen an den Hessischen Staat. Die Forstreviere wurde dem neugegründeten Forstamt Isenburg in Offenbach unterstellt. 1929 wurden die Forstreviere Götzenhain und Offenthal an den Hessischen Staat verkauft. FR Götzenhain kam zum Forstamt Isenburg, FR Offenthal zum Forstamt Langen. Die Gemarkungen Philippseich und Gehspitz wurden am 1.4.1937 aufgelöst. Der "Forst Dreieich" war bis 1935 selbstständige Gemarkung. Lit Jost (2).
Nahrgang: Der 1900 an den Hessischen Staat verkaufte Wald wurde am 1. April 1934 unter die benachbarten Gemeinden Neu-Isenburg und Sprendlingen aufgeteilt.
Der Bornwald wurde 1815 von der Gemeinde Sprendlingen vom Isenburger Fürsten gekauft und gerodet.

Nahrgang (12): südlich des Frankfurter Stadtwaldes liegt ein Waldgebiet, das in alten Urkunden als Ober- und Niederwald beschrieben wird.

Der Heusenstammer Wald entsprach dem Revier Sprendlingen des Fürstlich Isenburger Forses Dreieichs (incl. Bornwald). "Der Anteil der Herrschaft Heusenstamm an dem Hagen-Münzenberrgischen Besitz umfasste somit ein geschlossenes Gebiet von dem Stammsitz Heusenstamm über Gravenbruch und Forstrevier Sprendlingen bis zum Ort Sprendlingen einschließlich."
Lit .Nahrgang (15)

Die Hanauer Koberstadt gehörte bis 1928 zur Dietzenbacher Gemarkung, wurde dann in die Langener Gemarkung eingegliedert. Lit Nahrgang 9. Achtung: Das ist nicht ganz korrekt: Bie 1928 wurde die selbstständige Gemarkung Koberstadt von Dietzenbach verwaltet, danach von Langen. Die Gemarkungsteilung zwischen Langen und Dreieichenhain fand erstfand erst 1954 geteilt. Dietzenbach war bis 1736 hanauisch.

Dreidorfmark: Mörfelden, Trebur, Nauheim
Fünfdorfmark: Bischofsheim, Raunheim Rüsselsheim, Flörsheim, Seilfurt


Einige Anmerkungen zu den Wildzäunen in der Landschaft Dreieich.

Auf den Karten der Koberstadt von 1631 und 1718 ist auf der Ostseite der Darmstädter Koberstadt ein Wildzaun eingezeichnet, der östlich von Langen am Hainer Wald weiterführt. Aus der Transkription von Inge Gruber der Akte aus dem Staatsarchiv Darmstadt "Stockhausen: „Actenmäßige Darstellung der Verhältnisse des Gerauer Wildparks 1771 – 1829“ geht hervor, dass von dem Ober-Ramstädter Feld an längs der Dieburger Mark und Arheiligen, wie Darmstädter Koberstadt über das Langen Feld nach dem „Thürchen“ (im Zaun“); längs der Mitteldick (ohne Gundwald) nach dem Hessischen Gundhof und der damaligen Landesgrenze entlang über die 8 Stauden (auch 11 Stauden genannt) gegen Rüsselsheim ein Zaun gegen das Austreten des Wildguts auf fremdes Gebiet seit dem Jahr 1700 etwa gezogen war; (daher stammten  Küstershaus, Bauershäuschen (im Hainer Wald und Langer Feld). Der Wildzaun an der Koberstadt und über das Langer Feld wurde 1776 abgebrochen. Verschiedene Gemeinden, unter anderem: Langen, Königstädten, Groß-Gerau hatten gegen das Austreten des Wildes auf ihre Felder auf eigene Kosten vor der Einrichtung des Gerauer Wildparks „Wildzäune“ errichtet.

Der Grenzverlauf des 1771 eingerichteten Gerauer Wildparks wird in dem uns interessierenden Gebiet wir folgt beschrieben:
,..... in der Richtung der Feldschneise nach den Höhbergen und südlich des Heegbachs fort nach der Wolfsgarten Allee (Falltorhaus: an der Wolfsgarten Allee, später Schirmershaus), sofort östlich um den Wolfsgarten herum, durch den Egelsbacher und Langer Wald (Kammerecke und Oberlinden) an der Aschaffenburger Straße und Lohschneise, über den Mörfelder Weg (Falltorhaus: Brunnershaus), am Langer Wald her längs des „Waldgrabens“ nach dem „Thürchen“ und längs des Zaunwegs (Falltorhaus: im Buchschlag, später Noltenhaus auch Strumpfwirtshaus genannt) und nahe der Isenburger Grenze nach dem Falltorhaus (Hohlfeldshaus) bei der Breiteseeschneise an der Frankfurter Straße. Nördlich dieser Straße nach Westen zu, durch die Kaiserplatte nach dem 4 Herren-Stein und längs des Kelsterbacher Waldes nach der Mainzer Grenze (Gundwald – Falltorhaus in den Hundert Morgen, Benzenhaus) und nach dem Hessischen Gundhof.

--> Hier ist ein Artikel von Dietrich Kulsch zum Gerauer Wildpark und --> hier die entsprechende Karte von 1820 aufzurufen. Das "Thürchen" dürfte ein Durchlass  in der Nähe des heutigen Modellflugplatzes von Langen gewesen sein.  

In der Karte Buri 2 ist an der Y-HD Grenze im Birmen ein "Hayner Kühe Fall thor" eingezeichnet. Keine Ahnung, was das bedeutet.
 
in einem Messtischblatt von 1937 ist der Dammweg vom Rutschbachzum Koberstädter Falltorhaus als Doppelweg eingezeichnet . Überreste sind heute noch im nördlichen Bereich zu erkennen, ob dies etwas mit dem Wildzaun zu tun hatte?


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Grenzänderungen im Detail


Kreis Offenbach

Um 1800 bestand das heutige Kreisgebiet aus 8 Territorialherrschaften
  • Hessen-Darmstadt: Langen, Egelsbach, Dietzenbach
  • Isenburg-Birstein: Offenbach, Sprendlingen,  Dreieichenhain, Neu-Isenburg
  • Isenburg-Philippseich: Offenthal, Götzenhain, Urberach
  • Schönborn: Heusenstamm, Obertshausen, Hausen
  • Deutschherrencommende Frankfurt: Waldgebiet um den Wildhof
  • Hessen-Kassel: Dudenhofen (Erbe der Hanauer Grafen)
  • Herren von Frankenstein: Messenhausen
  • Kurfürstentum Mainz: der Ostkreis bis zum Main
1816 kamen auf Beschluss des Wiener Kongresses diese Gebiete zum Großherzogtum Hessen-Darmstadt. Es bestand darurch die Erfordernis, die Landschaft Dreieich politisch sinnvoll zu strukturieren. Das geschah zunächst 1821-23, indem drei Landratsbezirke gegründet wurden: Offenbach, Langen und Seligenstadt.
1832 wurde eine Neuaufteilung vorgenommen: Es wurde ein Landkreis Offenbach gegründet, der die drei Landratsbezirke umfasste mit der Ausnahme von Lanfgen und egelsbach, die dann zum Landkreis Groß-Gerau zugeordnet wurden. 
1852 kamen Langen und Egelsbach wieder zum Kreis Offenbach, während Urberach (und Babenhausen) zum Kreis Dieburg kamen.
1938 schied die Stadt Offenbach mir ihren Vororten Bieber und Bürgel aus dem Kreisverband aus (Rumpenheim 1943). Die Gemarkung Zeppelinheim wurde gebildet und damit kam der auf Kelsterbacher Gemarkung liegende Teil des Flughafens in das Kreisgebiet.
1957 gab es im Zuge der Auflösung der selbsständigen Gemarkungen in Hessen zu kleineren Korrekturen an den Kreisgrenzen, z. B. in Egelsbach oder Heusenstamm.
1974 wurden Klein-Auheim und Steinheim Stadtteile von Hanau (Main-Kinzig-Kreis)
1977 Nieder-Roden, Ober-Roden und Urberach werden wieder in das Kreisgebiet integriert. Der auf dem Flughafen liegende Teil der Zeppelinheimer Gemarkung fällt nach Frankfurt.



Zeppelinheim

Es ist nicht uninteressant, die Veränderung der Gemarkungsgrenzen von Zeppelinheim nachzuvollziehen. Zeppelinheim liegt auf dem Gelände der früheren selbstständigen Gemarkung Mitteldick. Es handelte sich bis 1919 um einen Domanialwald, d. h. er war Eigentum des Großherzogs von Hessen-Darmstadt. An der Straße von Mörfelden nach Frankfurt stand ein Forsthaus mit einigen Nebengebäuden, das später als Gasthaus genutzt wurde. Dieser Wald kam 1600 in den Besitz der Landgrafen von Hessen-Darmstadt, als der Graf Heinrich von Isenburg-Ronneburg das Amt Kelsterbach inklusive Langen und Egelsbach verkaufte.

Zeppelinheim 1938Ab 1934 wurde im Kelsterbacher Wald der Flug- und Luftschiffhafen Rhein-Main gebaut. Er wurde die Heimatbasis der deutschen Luftschiffe. 1938 wurde Zeppelinheim als Wohnsitz der dort beschäftigten Mitarbeiter offiziell als eigenständige Gemeinde mit eigener Gemarkung konstituiert. Das Gelände wurde aus den Gemarkungen Mitteldick, Kelsterbach und Gundwald herausgeschnitten.  Der südliche Teil des Flughafens lag auf Zeppelinheimer Gebiet, der nördliche Teil ist seit 1372 Frankfurter Territorium. Deutlich ist auf der Karte (Lit. Nahrgang (2)) der Grenzknick am ehemaligen Vierherrenstein zu erkennen. Die Nordostgrenze entsprach Kaiserschneise. Der Straßenkörper der heutigen B 44 gehörte nicht zur Zeppelinheimer Gemarkung. Der Verlauf der Südgrenze entsprach im östlichen Bereich der der Gemarkung Mitteldick, zog sich dann entlang des Waldrandes zum Gundhof (Details weiter unten) und folgte der Kelsterbacher Schneise nach Nordwesten.

Betrachtet man die heutigen Gemarkungsgrenzen, fallen mehrere Änderungen auf:
 
Zeppelinheim 20121. Bei der Aufteilung der selbstständigen Gemarkung Mitteldick gab es ein Hauen und Stechen zwischen den umliegenden Gemeinden Zeppelinheim, Neu-Isenburg, Langen, Buchschlag und Sprendlingen. Zeppelinheim war offensichtlich Verlierer bei der Verteilung. Die Gemeinde erhielt nur ein relativ kleines Waldstück östlich der B 44, in dem einige Firmen angesiedelt wurden. Die beiden Tankstellen an der B 44 liegen auf Zeppelinheimer Gemarkung.  Die Aufteilung der Gemarkung Mitteldick wurde am 13.3.1957 im Hessischen Staatsanzeiger publiziert.

2. Das Gebiet des Flughafens liegt jetzt vollständig auf Frankfurter Gebiet. Diese Änderung erfolgte im Zuge der Gebietsreform 1977, als Zeppelinheim nach Neu-Isenburg eingemeindet wurde. Südlich der Autobahnauffahrt verblieb Zeppelinheim ein Streifen zwischen der leicht nach Osten verlegten Autobahn und dem Flughafenzaun, in dem der renaturierte Hengstbach / Gundbach fließt.

3. Die einzige historische Grenze von Zeppelinheim ist die zu Frankfurt, nördlich und westlich des ehemaligen Vierherrensteins (blauer Pfeil). Im Neu-Isenburger Heimatmuseum stehen im Zugangsbereich zwei Grenzsteine , die in nördlicher Richtung vor dem Bau des ICE-Abzweiges zum Flughafen gesichert wurden. Sie markierten die Grenze zwischen der freien Reichsstadt Frankfurt und dem Großherzogtum Hessen bzw. der Landgrafenschaft Hessen-Darmstadt. Westlich des ehemaligen Vierherrensteins findet man vier Steine (einer auf dem gesperrten Gebiet der ehemaligen US-Recreation Area) mit der Beschriftung "F" für Frankfurt und "EW", wahrscheinlich für (Kelsterbacher) Eigenwald. Anzumerken ist noch, dass in der Zeppelinheimer Gemarkung fast der gesamte Wald nördlich des Autobahnzubringers und westlich der B44 im Besitz der Stadt Frankfurt ist.  

4. Auch das Waldgebiet südlich des Flughafens zum Flughafen wurde bis zum Kelsterbacher Weg gemarkungsmäßig an Frankfurt übertragen. In der Abbildung sind die modernen Grenzen in rot eingezeichnet. Blau eingezeichnet ist die Grenze von Zeppelinheim vor 1973 (Lit Braun, Messtischblatt 1963) . Die Gewann "Lache", die zu GundhofWalldorf gehörte (und vor 1900 Lager WalldorfWiesengelände war), wurde auf Veranlassung von Walldorf 1973 gegen ein dreieckiges Gebiet östlich des Gundhofs eingetauscht, um am Gundbach bauliche Maßnahmen gegen Hochwasser durchführen zu können. Der Stern auf der Abbildung entspricht dem Standort der Lagerküche des KZ-Außenlager Natzweiler-Struthof bei Walldorf. Der Platz ist 2016 zu einer Begegnungsstätte ausgebaut worden. Die damalige (1944) Gemarkungsgrenze zwischen Zeppelinheim und Walldorf verlief westlich der "Hurenschneise" (jetzt "Familie-Jürges-Weg") im Waldgelände.

Eine Ortsbesichtigung erbrachte interessante Einzelheiten. Geht man vom Gedenkstein nach Norden dem Familie-Jürges-Weg entlang, fällt einem ein Graben auf, der in ost-westlicher Richtung verläuft. Dieser markiert dort die heutige Grenze von Frankfurt und Walldorf. Folgt man dem Graben nach Westen kommt man zu einer verrohrten Brücke über den Graben. Von dem darüber führenden Weg ist nichts mehr zu sehen. Auf einer der Informationstafeln ist eine Luftaufnahme des Lagers abgebildet. Der Graben ist deutlich zu erkennen, ebenso eine Schneise nach Norden, der über die Grabenbrücke führte. Diese Schneise war die westliche Grenze des Lagers. Die Brücke über dem Graben lag innerhalb des Lagers. Wenn man die Grenzlinien vor 1977 in das Foto einträgt, wird es deutlich, dass ein Teil des Lagers in der damaligen Zeppelinheimer Gemarkung lag. Die Lagerküche befand sich in dieser Zeit  jedoch auf Walldorfer Gemarkungsgebiet. Im Grunde ist diese Fragestellung irrelevant. Das Lager war Walldorf zugeordnet, der Zugang erfolgte von dort, die Todesfälle wurden durch das Standesamt in Walldorf dokumentiert. 1944 hat sich wahrscheinlich niemand um Gemarkungsgrenzen gekümmert.

Anmerkung: Das Areal (Gundwald) war bis 1803 kurmainzisch.  -->Hier kann man eine historische Karte des Gundwalds aus dem Jahr 1754 aufrufen. Nach der Säkularisierung kam es zur Landgrafschaft Hessen-Darmstadt bzw. zum Großherzogtum Hessen. Heute gehört es als Staatswald dem Hessenforst. Dem Vernehmen nach tauschte Mörfelden-Walldorf mit dem Hessenforst Waldgrundstücke, so dass über der ehemaligen Lagerküche (heute auf Frankfurter Gemarkungsgebiet gelegen) die Begegnungsstätte gebaut werden konnte. 

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Das Reichsgut und der Wildbann Dreieich

Nachdem die Merowinger die Alemannen um 500 n.Ch. gschlagen hatten, wurden die unbesiedelten Gebiete zum Eigentum der Könige erklärt. Das Rhein-Main Gebiet war bei den Merowingern ein nur wenig beachteter Landstrich an der Peripherie. Das änderte sich unter den Karolingern. Kloster (z.B. Lorsch) wurden gegründet, Pfalzen erbaut (z.B. Trebur, Frankfurt). Der König nutzte den großen Fiskalbesitz in diesem Gebiet (die Reichsgüter) zur Finanzierung der königlichen Herrschaftsstrukturen.  Daneben gab es auch Grundbesitz von Dritten. Die Könige verschenkten, verliehen, verpfändeten und verkauften im Laufe der Zeit diesen Fiskalbesitz; aus einem Lehen wird langsem ein vererbbares Territorium. Beispielsweise haben die Reichsministeralien Hagen-Münzenberg große Teile des  Rhein-Main Gebietes und der Wetterau als Lehen erhalten, das aber dann in ihr Eigentum überging. Davon unbeschadet, galten einige königlichen/kaiserlichen Rechte auch weiterhin. Die Situation wird verkompliziert, dass es daneben noch davon unabhängige Rechte gibt, wie z.B. das Zollrecht oder die niedere Gerichtsbarkeit.

Das königliche Eigentum konzentrierte sich im Wesentlichen auf die Wälder. des Rhein-Main Gebietes. "Forestis Dreieich" ist ein schillerndes Gebilde, das oft synonym mit Königsforst, Reichsforst, Reichswald, Bannforst oder Wildbann  bezeichnet wird. Es handelt sich dabei nicht nur um einen ausschließlichen Jagdbezirk des Königs, sondern auch mit speziellen Gesetzen zu bestimmten Nutzungsrechten versehenes Gebiet. Durch Schenkungen oder Lehen wurde dieses königliche Eigentum immer kleiner. 1372 verkaufte der Kaiser den verbliebenen Teil des Forestis Dreieich an die Stadt Frankfurt. 

Forestis Dreieich darf nicht mit dem Wildbann Dreieich verwechselt werden; er war ein Teil davon. Der Wildbann umfasste auch Gebiete, die nicht im königlichen Eigentum waren aber in denen die o.g. königlichen Rechte (Jagd und Fischerei) galten. Der Wildbann Dreieich wurde 1069 zum ersten mal erwähnt (Lit. Hoch, S. 58). Die Grenzen wurden im Dreieicher Weistum von 1338 beschrieben, ebenso die innere Struktur mit xx Wildhuben. Sitz des Reichsvogtes war Hain, das Maigericht wurde in Langen abgehalten. Vorsitz hatten der Reichsvogt und der Frankfurter Schultheis gemeinsam. 1552 war der letzte gemeinsame Gerichtstermin. Die Isenburger waren seit 1418 inhaber der Vogtei; das Maigericht wurde seit 1556 ohne den Frankfurter Schultheis in Hain abgehalten. Die Isenburger verstanden sich als Inhaber der königlichen Rechte, es kam daher zum Streit mit Hessen-Darmstadt und Frankfurt.