Die Jagdsteine bei Messel
Man unterscheidet bei Grenzsteinen
zwischen Territorialsteinen
(Landesgrenzsteine), Gemarkungssteinen, Gütersteinen und
Grenzsteinen besonderer Art. Auf dieser Website werden von letzteren
die
Rottensteine (Grenzen der Zuständigkeitsbezirke für
die
Deichunterhaltung), die Schäfersteine und die
Waldabteilungssteine
beschrieben. In diesem Kapitel wollen wir und mit Jagdsteinen
beschäftigen. Es gibt in der einschlägigen Literatur
nur
wenige konkrete Hinweise auf diese Grenzsteinart. In Lit. Zorn (Nr.775)
wird beschrieben: "Diese
Steine grenzten früher die einzelnen
Jagdgebiete in größeren Wäldern
ab, die zu keiner
Ortsgemarkung gehörten. Nr. 775 stand im Walde zwischen
Urberach
und Messel, findet sich jetzt an der Landstraße,
wo der
Steinweg
einmündet. Er wurde mit einem zweiten gleichen Stein zu
Herstellung einer Bank benutzt, daher die drei
Löcher. GH -
Großherzogtum Hessen, Rückseite zeigt VA,
wohl Namen
eines Adeligen, Keuper 37 × 17 × 59 cm."| Stein 6 IAGD/OOO/GH |
Stein
10 IAGD/GRENZ/GH |
Stein
19 19 |
Stein
23 IAGD/GRENZ/VA |
Anmerkung 10/2026:
Auf einer vergeblichen Suche nach Kilometersteinen in Messel entdeckte
ich stattdessen im Hof des Fossilien- und Heimatmuseums den Stein No 12
der Messeler Jagdsteinserie. Er ist offensichtlich abgebrochen
und wurde vor Jahren im Museum gesichert, wo er erst kürzlich
wiederentdeckt wurde. Die Beschriftung ist kaum erkennbar: IAGD / GRENZ
/ GH. Die Nummer 12 ist auf der Schmalseite gut sichtbar. Ich
konnte mir die Rückseite nicht anschauen, aber mit großer
Sicherheit wird dort ein "VA" zu sehen sein. Jagdsteine sind eine
seltene Subspezis von Grenzsteinen, daher wäre es schön, wenn
der Stein dauerhaft im Hof des Museums aufgestellt werden könnte. Jede Grenze hat einen Anfang und ein Ende. Wir haben festgestellt, dass die durchschnittliche Entfernung zwischen zwei Steinen ca. 50 m beträgt. Der Abstand von Stein 10 zu den Banksteinen misst ca. 400 m. Da passen gut noch 9 Steine hinein. Von Stein 23 bis zur 90 Grad-Ecke der Neuwiese (gelber Punkt auf der Karte) ist die Entfernung ca. 100 m. An dieser Ecke ist leider kein Grenzstein vorhanden. Aus diesen Überlegungen kann man schießen, dass diese Grenze von dem Knick der Landesstraße Messel-Urberach bis zur Neuwiese führt. Sie hat eine Länge von ca. 1300 m und war mit insgesamt 27 Grenzsteinen markiert, von denen heute noch 11 existieren.
Interessant ist in diesem Zusammenhang die Buxbaum-Karte der Gemarkung Forst Eichen (Situation um 1850). Es sind vier Fluren zu erkennen: Bei der Thomashütte, Oberwäldchen, Im Mainzer und Sporneichen sowie Rödermark. Und siehe da, die Grenze zwischen der Flur Im Mainzer und Sporneichen und der Flur Rödermark entspricht unserer Jagdgrenze. Es spricht einiges dafür, dass bei der Markwaldteilung das mit "Rödermark" bezeichnete Gelände als neue Flur zur Gemarkung Forst Eichen kam. Der Wald auf Messeler Gemarkungsgebiet ist Gemeindewald.
Das Dorf Messel war jahrhundertelang im Besitz der Familie von Groschlag. Nachdem das letzte männliche Mitglied der Familie 1799 verstorben war, wurde Messel als Lehen an den Kurmainzischen Staatsminister Franz Joseph Martin von Albini (1748-1816) vergeben. Er blieb allerdings nur bis 1806 Ortsherr von Messel, dann wurde die Gemeinde in das Großherzogtum Hessen einverleibt. Bis zur Märzrevolution 1848 hatten die Nachkommen Albinis bestimmte Standesrechte. In Lit. Raab, Wenchel et al. ist diese komplexe und hochinteressante Geschichte ausführlich beschrieben.
Die Jagdsteine sind wie oben erwähnt mit FORST / GRENZ, GH, VA und einer fortlaufenden Nummer beschriftet. GH bedeutet Großherzogtum Hessen. Sie können daher erst nach 1806 gesetzt worden sein. VA kann eigentlich nur "von Albini" heißen.
Im Staatsarchiv in Darmstadt existiert eine Gerichtsakte aus den Jahren 1821/23 (G320, 1120): Freifrau von Albini vs. Großherzogliche Forstverwaltung. Hierin ging es um "Störung im Besitz des Mitjagdrechtes in der Röder und Dieburger Mark, sowie in der Dieburger und Kleinzimmerer Gemarkung." In dem vorliegenden Teil des transkribierten Dokuments wird von der Freifrau von Albini, der Witwe von Franz Joseph Martin von Albini, verlangt, dass sie Beweise dafür bringt, über Mitjagdrechte in dem genannten Gebiet zu verfügen.
Ich konnte bisher kein abschließendes Urteil in dem handschriftlichen Konvolut finden, aber man kann wohl davon ausgehen, dass die Freifrau von Albini nach Prozessende nicht nur Jagdrechte in der neugeschaffenen Gemarkung Messel besaß (in der die Familie trotz Zugehörigkeit zum Großherzogtum Standesrechte innehatte), sondern auch darüber hinaus auch in der benachbarten Gemarkung Forst Eichen bis zur ehemaligen Rödermarkgrenze. Ihr Jagdbezirk dort wurde dann wahrscheinlich um 1824 sehr aufwändig abgesteint. Dies erscheint alles sehr plausibel; ein Beweis ist es noch nicht. Vielleicht finden sich in den Archiven weitergehende Informationen.