Die Grenze Frankfurt - Herzogtum Nassau
Die Nordgrenze des Frankfurter
Stadtwaldes zum Schwanheimer Gemeindewald
Februar
2020
Einleitung
Der Stadtwald von Frankfurt war Teil des Wildbann Dreieichs. Durch Kauf
kam er 1372 in den Besitz der Stadt Frankfurt. Im 16. Jh.
grenzte er im
Osten,
Süden und Westen an das Territorium der
Falkensteiner und später an das der Ysenburger. Der
Waldrand
im
Norden
zwischen Offenbach (Grenzbrücke) und
dem Oberforsthaus folgt
wegen umfangreicher Rodungen nicht mehr den
ursprünglichen Grenzen mit Ausnahme an der Oberräder
Landwehr.
Oberrad
war seit 1484 Landgemeinde von Frankfurt. Sie wurde in dieser Zeit mit
der Oberräder Landwehr in das Frankfurter Verteidigungssystem
einbezogen. Am Oberforsthaus
stieß die
Waldgrenze an das Gebiet von Schwanheim, das damals zum
Kurfürstentum Mainz
gehörte. Die
Grenze zwischen Schwanheim und Frankfurt verlief Richtung Westen bis
zum Hinkelstein, wo sie das Gebiet von Kelsterbach (= ysenburgisch)
erreichte. Nach 1600 änderte sich die Landkarte: das Amt
Langen/Kelsterbach fiel an die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, so dass
der Stadtwald von der Gehspitz bis zum Hinkelstein an Hessen-Darmstadt
grenzte. Genauer gesagt: Von der Gehspitz zum Vierherrenstein an den
Domanialwald Mitteldick und vom Vierherrenstein bis zum Hinkelstein an
den Kelsterbacher Gemeindewald. Sehr gut erkennt man das
an der Karte von Philipp Friedrich Vogel aus dem Institut
für
Stadtgeschichte
(Signatur:
S8-1/381).
Der Hinkelstein
war ein Menhir, der Anfang des 19. Jh. zerschlagen
worden sein soll, um Grenzsteine für den dortigen Wald
herzustellen.
Diese Aussage ist falsch, denn in einem Grenzbegehungsprotokoll von 1765
steht geschrieben "der sogenannte Hinckelstein ist klein,
ohneckigt, unförmlich und liegt in der Erde ohnbezeichnet".
Das Wasserwerk
Hinkelstein
(Abbildung)
und das Forsthaus
Hinkelstein haben seine Bezeichnung von diesem
Stein. Anmerkung:
der Vierherrenstein, der Rote Stein an der Gehspitz und der Sensenstein
sind ebenfalls nicht mehr vorhanden. In der Brücke
über dem
Grenzgraben (Rödergraben) an der
Straßenbahnendhaltestelle Stadtgrenze ist ein Grenzstein
eingelassen. Philipp
Friedrich Vogel hat in seiner Karte auch nummerierte Grenzpunkte
eingetragen. Stein Nr. 1 ist der am "Rödersteglein". In Lit.
Bingemer ist zu lesen, dass der Sensenstein auf dem Grenzpunkt 74
steht, der Lieferstein auf
der Nr. 130, der Vierherrenstein auf der Nr. 150 und der
Hinkelstein auf Nr. 201. Interessant ist, dass bei der Vogel-Karte
nicht einfach weitergezählt wird, sondern beim Hinkelstein
wieder
mit 1 begonnen wird. Auf den Grenzsteinen wird jedoch
durchgezählt
(z.B. 228). Der letzte Grenzpunkt Nr. 93 (= 293) befindet sich am
Oberforsthaus.
Zurück zur Geschichte: Das
Herzogtum
Nassau bestand zwischen 1806 und 1866. Im
Reichsdeputationshauptschluss 1803 wurde das ehemals
kurmainzische säkularisierte Gebiet um
Höchst inklusive Schwanheim dem Fürstentum
Nassau-Usingen zugesprochen. Im Zuge
der Gründung des Rheinbundes kam 1806 es zu einer Vereinigung
mit dem Fürstentum Nassau-Weilburg zum Herzogtum Nassau. 1866
wurde das Herzogtum Nassau ebenso wie die Freie Reichsstadt Frankfurt
von Preußen annektiert. Danach
war diese Linie nur noch eine Gemarkungsgrenze zwischen Frankfurt und
Schwanheim. Diese Gemeinde wurde 1928 nach Frankfurt
eingemeindet
wurde. Heute ist sie die Grenze zwischen den Stadtteilen Sachsenhausen
und Schwanheim. Oberrad wurde 1900 eingemeindet.
Die Grenze zwischen Frankfurt und Offenbach wird im
Kapitel F-OF
beschrieben, die Südgrenze im
Kapitel
F-GH.
Zwischen dem
Vierherrenstein und dem Hinkelstein, der ehemaligen Grenze zwischen
Frankfurt und Kelsterbach, gibt es nur noch wenige
Grenzsteine. Durch den Bau des Flughafens, Autobahnen und S-Bahnen,
auch durch Änderungen an den Gemarkungsgrenzen im Rahmen der
Gebietsreform sind
viele Steine verloren gegangen. Die vier Grenzsteine zwischen dem
Vierherrenstein
und dem Flughafen (bzw. Autobahn) sind im Kapitel F-GH dargestellt, die beiden westlich des Flughafens
weiter unten.
Die Grenzline östlich
der A5
Ich hatte mich 2019 bereiterklärt, bei der Erstellung und
Ergänzung des
Kulturlandschaftskatasters
Rhein-Main des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain
mitzuarbeiten und die Bilder und Texte meiner Website dafür
zur Verfügung zu stellen. Beim Betrachten der dort
eingestellten Standorte von Grenzsteinen fiel mir auf, dass die Grenze
zwischen Frankfurt und dem ehemaligen Herzogtum Nassau östlich
der Autobahn A5 nur
unvollständig dargestellt war. Ich hatte großen
Spaß bei schönem Januar-Wetter die noch nicht
dargestellten
Grenzsteine zu suchen und zu dokumentieren. Dabei hatte ich die
Gelegenheit, das wunderschöne Gelände des Frankfurter
Golfclubs
betreten zu dürfen, an dessen Südseite 7
der gefundenen Steine stehen. Im Februar 2020 suchte ich die
Grenzsteine westlich der Autobahn A5 auf.
Wir können vier Typen von Steinen auf dieser Grenzlinie
differenzieren:



Typ 1:
Nur grob
behauene Steine mit einer fortlaufenden Nummer auf der Nordseite. Nur
bei einem von 20 Steinen dieses Typs findet man ein "F" auf der
gegenüberliegenden Seite.
Typ 2:
Die drei Steine dieses Typs sind sauber gearbeitet, haben
einen
rundgewölbten Kopf und tragen eine Nummer auf der
Nordseite.
Die Gegenseite ist unbeschriftet.
Typ 3:
Die Nordseite ist mit einem "S" und einer Nummer beschriftet, die
Südseite mit einem "F" (7 Steine)
Typ 4:
Die
Nordseite ist mit einem "HN" und einer Nummer, die Südseite
mit
einem "SF" und einer anderen Nummer beschriftet. (8 Steine).
"F" = Frankfurt, "SF" = Stadt Frankfurt, "S" = Schwanheim, "HN" =
Herzogtum Nassau. Die Vogelsche Nummerierung beginnt an der
Grenzbrücke mit 1 und endet an Oberforsthaus mit 293
(Zählung im Uhrzeigersinn). Die
Nummerierung auf der Nordseite der Steine dieser Grenzlinie ist
spiegelbildlich (Schwanheimer Zählung): Sie beginnt mit 1 am
Oberforsthaus und steigt nach
Westen konsekutiv an (gegen Uhrzeigersinn). Bei den Steinen vom Typ 4
ist die Relation Zahl
(Nord) = 293 - Zahl (Süd). Beispiel: 33 = 393 - 260 oder 59 =
293
- 234. Beide Zählweisen beziehen sich an der
Frankfurt-Schwanheimer Grenze demnach auf exakt die
gleichen Grenzsteine. Eine Übersichtstabelle ist
-->hier und eine GPX-Datei
-->hier abzurufen.

Die Grenzlinie ist in
der modernen Abbildung links rot eingezeichnet.
Wir beginnen im Osten an der Oberschweinstiege. Die
Grenze verläuft parallel zur
Flughafenstraße bis zum Parkplatz Gleisdreieck, von wo sie
die Bahnlinie nach Westen quert. Bis hier konnten keine Grenzsteine
gefunden werden. Um dem weiteren Verlauf der Grenze
zu folgen, müssen wir bis Naturfreundehaus
an der
Straße "Am Poloplatz" fahren, dann geradeaus gehen und vor
den
Gleisen rechts in die Grenzschneise einbiegen. Wir
kommen dann
an einen tiefen Einschnitt,
der zur Trinkwassergewinnung angelegt wurde und gehen dem Zaun an
dessen
Nordseite entlang. Bald kommen wir an den

ersten
Stein 15. Er ist
sauber gearbeitet, gewölbt und auf der
Nordseite mit einer "15" versehen. Die Südseite ist
unbeschriftet. Zur Benennung der Steine s. weiter unten. Alle Steine
dieser Grenze bestehen aus Basalt. Der
nächste
Stein 16
ist wie der
Stein
17 und der
Stein
18
nur grob behauen und mit der entsprechenden Nummer versehen.
Stein 19 ist
zerbrochen; eine Beschriftung ist nicht zu

erkennen.
Stein 20 entspricht
dem Aussehen des Stein 15.
Stein
20a ist unbeschriftet und
passt nicht in das Schema dieser Steinreihe. Zudem ist er um
90 Grad verdreht.
Stein 21
ist wieder
nur grob behauen. Jetzt verlässt der Grenzgraben Weg und Zaun.
Stein
22 ist verschwunden, der nur grob bearbeitete
Stein 23 steht im
Unterholz. Der Weg führt per Brücke
über den Graben. Die Grenze verläuft vor der
Brücke Richtung Golfplatz. Stein 24 war nicht zu finden.


Der folgende Abschnitt der Grenze ist
nur über den Golfplatz erreichbar. Man hat mir
freundlicherweise die Erlaubnis gegeben, die Grenzsteine dort zu
dokumentieren. Der nur grob behauene
Stein
25 steht dicht am Zaun vor dem Wasserwerk Goldstein. Weiter
geht es immer dem Zaun entlang zum
Stein
26, der zur Serie Stein 15 gehört. Die
nächsten fünf Steine tragen ein "F" auf der
Südseite und ein "S / Nummer" auf der Nordseite. Hier die
Bilder von
Stein 27,
Stein 28,
Stein 29 und
Stein 30. Stein 31
fehlt. Der letzte Stein auf dem Golfplatzgelände,
Stein 32, liegt
heraus. Sein Kopf ist 24 cm breit, 16 cm tief und 24 cm hoch.
Insgesamt misst er mit Fuß 82 cm.

Um die restlichen
drei Steine auf dieser Seite der A5 zu finden muss man von der oben
erwähnten Brücke über die
Benzengrundschneise nach Westen bis zur Eichengrundschneise gehen und
dieser bis zu den Brunnenanlagen nach Norden folgen. Hinter den
Brunnenanlagen geht es rechts den Zaun entlang, bis man an den
Golfplatz kommt. Wenige Meter vor dessen Einfriedung steht
Stein 33. Er ist stark
gewölbt. Auf der Nordseite ist zu lesen: "SF 260", auf der
Südseite "HN 33". Hier begegnet uns zum ersten mal die
gegenläufige Zählung SF steht für Stadt
Frankfurt, HN für Herzogtum Nassau. Dem Grenzgraben
zurück kommt man an den nur grob behauenen
Stein 34.
Stein 35 vom Typ SF/HN
befindet sich im Grenzgraben zwischen
Eichengrundschneise und Autobahn. Er liegt heraus und trägt
auf der sichtbaren
Seite die Inschrift "SF / 258".
Die
Grenzlinie westlich der A5

Sinnvollerweise parkt
man seinen Wagen an der Kreuzung des Grenzwegs
mit der Schwanheimer Bahnstraße, ca. 500 m nördlich
des
Bahnübergangs. Wir wollen den Spaziergang an der Autobahn
beginnen, also begibt man sich auf dem Grenzweg oder auf den Schneisen
nördlich oder südlich davon an die Kreuzung Grenzweg
-
Waldauschneise. Wir gehen jetzt nach Westen und finden
Stein 39
(hinter einem Drahtzaun),
Stein
40 und
Stein
41 (alle Typ 1) am deutlich sichtbaren
Grenzgraben aus der Südseite des Weges. Nach 650
steinlosen
Metern erreichen wir an der Kreuzung mit der Unterschweinstiegschneise
den "Mainzer Zollstock". Diese Zollstelle an der Straße von
der
Oberschweinstiege nach Schwanheim (mainzisch) wurde 1601 eingerichtet.
Von ihr ist natürlich nichts mehr zu sehen. Nach 280 Meter
kommen
wir an den
Stein 50 (Typ
1). 70 Meter
vorher erkennt man den quadratischen Kopf eines Basaltsteins nur wenig
aus dem Boden ragen. Er besitzt eine seltsame Einbuchtung auf einer
Seite. Wir
haben ihn "
Rillenstein"
genannt. Es gibt auf dem Grenzweg mehrere davon, sie werden hier nicht
einzeln dargestellt. Der nächste
Stein 54
sitzt nicht tief
im
Boden, sein Fuß ist deutlich erkennbar. Er ist vom Typ 3
(Inschrift S 54 / F). Der
Stein
56 wiederum ist vom Typ 4, der 1822
gesetzt wurde (Inschrift HN 56 / SF 237).

Wir bewegen uns auf dem Grenzweg an
einem Abgrund. Der Sand und Kies
der
Kelsterbacher
Terrasse
wurde zum Bau des Gleisvorfeldes des Frankfurter Hauptbahnhofs
abgebaut. Übrig blieb ein ca 20 m tiefer reizvoller Steilhang.
Hinter Stein 56 macht der Grenzweg offensichtlich aus
Sicherheitsgründen einen Bogen nach Süden. Wir folgen
dem
Grenzgraben geradeaus und erreichen bald
Stein 59 vom
Typ 4
(HN 59 / SF 234). An einem leichten Knick des Grenzgrabens finden wir
den kleinen, kaum bearbeiteten
Stein 60.
Wir kommen jetzt an den
Zaun des Schießstandgeländes. Durch den Drahtzaun
sehen wir
Stein Nr. 62
mit der Inschrift SF 231 (Typ 4). Die Rückseite
müsste mit HN 62 beschriftet sein. Am
Stein 64 treffen
wir wieder
auf den Grenzweg. Dieser Stein Typ 1 ist der einzige, der auf der
Rückseite mit einem "F" gekennzeichnet ist. Der
nächste
Stein Nr. 65 (Typ 4) hängt nach Süden, der Kopf mit
"HN 65"
ist stark beschädigt. Um die Rückseite mit "SF 228"
zu sehen,
muss man ihn hinten freilegen. Der
Stein
Nr. 66 ist wieder vom Typ 1.
Der Typ 3
Stein 67
ist insofern besonders, weil er die Inschriften
"HN 67 / SF 206" trägt. Hier hat sich der Steinmetz geirrt: Es
muss heißen "SF 226"!!

Wir
überqueren jetzt die Schwanheimer Bahnstraße.
Etwas
irritierend steht kurz vor dem ersten Abzweig auf der rechten Wegseite
ein Grenzstein, der eigentlich nicht zu des Serie, die hier beschrieben
wird, gehört. Die Südseite ist unbeschriftet.
Stein 70
vom Typ 1 steht auf der linken Wegseite, 100 m
von der Schwanheimer Bahnstraße entfernt. Wir gehen den
Grenzweg
weiter nach Westen, an mehreren Quellhäusern vorbei,
überqueren die Lichtetalschneise und kommen kurz darauf zu
Stein 74 vom Typ 1.
Es fanden zum Zeitpunkt dieser Dokumentation
Waldarbeiten in diesem Gebiet statt. Der Forst hat die Steine
dankenswerterweise mit farbig markierten Holzstäben
gekennzeichnet. So ist auch der spitze
Stein 75
(Typ 1) nicht zu
übersehen, dergleichen
Stein
76 mit den Inschriften "S 76 / F"
(Typ 2). Der im Kulturlandschaftskataser beschriebene Stein Nr. 77
konnte nicht gefunden werden, da er möglicherweise von einem
Holzstapel bedeckt ist. Von diesem sind es noch rund 500 m zum
Stein 83
vom Typ 3 ("HN 83 / SF 210). Unweit davon entfernt steht
Stein
84, einer Mischung aus Typ 2 (Form) und 1
(Oberfläche). Der im
Kulturlandschaftskataser beschriebene Stein Nr. 85 ist definitiv nicht
vorhanden, wohl aber der letzte
Stein
86 (Typ 2) dieser Grenzlinie.
Literatur, Archiv und Internet

In
Lit. Bingemer aus dem Jahr 1924 werden Wanderungen im Frankfurter
Umfeld empfohlen. Auch der hier beschriebene Grenzweg wird
erwähnt. Man liest: ""
Entlang
der Parkmauer an der Alten Mainzer Straße sind noch einige
mit
dem Wappen des Herzogtums Nassau und der Freien Stadt Frankfurt
versehenen Grenzsteine von 1822 erhalten."
Es handelt sich
um
die heutige Flughafenstraße zum Parkplatz Gleisdreieck und
die
Parkmauer ist die des Weinberg-Parks. In Lit. Zorn (von 1931) ist der
Stein 4 abgebildet (s. Kopie links). Leider stehen diese
schönen
Steine nicht mehr an der Parkmauer. Sie haben offensichtlich den Erlass
von Reichsminister Frick vom Winter 1937/37
überstanden,
nach dem die innerdeutschen Grenzzeichen mit Ausnahme derer, die aus
früheren Jahrhunderten stammen und historische Bedeutung
erlangt
haben

(Stadt-Blatt
der Frankfurter Zeitung, 16.5.1937, S. 3, Institut
für Stadtgeschichte, Faszikel Grenzsteine). Die Steine fielen
wahrscheinlich nach dem Krieg der Asphaltierung des Gehwegs zum Stadion
zum Opfer. Im Institut für Stadtgeschichte findet man unter
H.01.03/45 einen Vertrag zwischen Frankfurt und dem Herzogtum Nassau
aus dem Jahr 1822 über die Neufestsetzung der Grenze entlang der
Alten Mainzer Straße südlich des Oberforsthauses.. Auf dem
beigefügten Plan erkennt man die neu festgelegte gradlinigen
Grenze. Die neu besteinet Grenzpunkte sind mit gelben Punkten
gekennzeichnet, die anderen mit roten Punkten. Die neuen Steine sind
durchgehend nummeriert, allerdings wurde dabei nicht die alte
Schwanheimer Zählweise benutzt. Stein Nr. 1 stand auf dem
Grenzpunkt 3 der Schwanheimer Zählung. Diese Erkenntnis über
die Zählweise von nicht mehr existierenden Grenzsteinen ist
ziemlich akademisch. Aber: dieses Dokument belegt, dass 1822 acht
Grenzsteine mit den Wappen auf beiden Seiten an der Alten Mainzer
Straße platziert wurden. Es gibt keine Hinweise, wann die Steine
vom Typ 4 (HN/SF) auf der weiterführenden Grenzlinie
(wahrscheinlich als Ersatz von verlorengegangenen Steinen des Typs 1)
gesetzt wurden. Fest steht nur, dass es zwischen 1806 und 1866
geschehen sein muss.
Theoretische Überlegungen
Wir schrieben oben:
Die Vogelsche Nummerierung beginnt an der
Grenzbrücke mit 1 und endet an Oberforsthaus mit 293
(Zählung im Uhrzeigersinn). Die
Nummerierung auf der Nordseite der Steine dieser Grenzlinie ist
spiegelbildlich (Schwanheimer Zählung): Sie beginnt mit 1 am
Oberforsthaus und steigt nach
Westen konsekutiv an (gegen Uhrzeigersinn). Bei den Steinen vom Typ 4
ist die Relation Zahl
(Nord) = 293 - Zahl (Süd). Beispiel: 33 = 393 - 260 oder 59 =
293
- 234. Beide Zählweisen beziehen sich an der
Frankfurt-Schwanheimer Grenze demnach auf exakt die
gleichen Grenzsteine.

Jetzt
wird es etwas komplex. Am Hinkelstein stießen Frankfurt,
das Großherzogtum Hessen (Kelsterbach) und das Herzogtum
Nassau
(Schwanheim) zusammen. Der Hinkelstein hat nach Vogel die
Nummer 201, nach der Schwanheimer Zählung die Nummer
92. Dem
Kulturlandschaftskataster ist zu entnehmen, dass nördlich des
Hinkelstein-Grenzpunktes weitere Grenzsteine stehen, die mit den Zahlen
der Schwanheimer

Zählung versehen sind.
Demnach existiert als
nächster Stein der mit der Nummer 105 am Fuß der
Kelsterbacher Terrasse. Ich selbst konnte
wenige Meter nördlich der Holzbrücke
über einen
Graben den Stein 106 (Typ 1) ausmachen. Der Abbildung aus dem
Kulturlandschaftskataster (links) kann man die Standorte dieser Steine
entnehmen. Stein 106 ist auf der Karte rot markiert. Interessant dabei
ist, dass
diese Steine mitnichten die Gemarkungsgrenze markieren, sondern eine
Gütergrenze, nämlich die Grenze des
Schwanheimer
Waldes und der Schwanheimer Feldmark, zu der auch die Riedwiese
gehört. Dies bedeutet, dass die Grenzsteine vom Typ 1 die
Grenzen
des Schwanheimer Waldes markierten.
Jetzt
kann man seine Phantasie walten lassen und folgende
Arbeitshypothese aufstellen:
Ursprünglich war der kurmainzische Schwanheimer Wald mit nur
grob behauenen Steinen vom Typ 1 markiert, die mit einer fortlaufenden
Nummer (mit dem Oberforsthaus als Startpunkt und gegen den
Uhrzeigersinn) beschriftet waren.
Frankfurt war dabei nicht involviert. Vogel setzte seine
Nummerierung im
Uhrzeigersinn ab dem Hinkelstein nicht mehr mit 202 fort, sondern
begann stattdessen
die Schwanheimer Steine im Uhrzeigersinn neu zu zählen.
Verlorengegangene Steine vom Typ 1 wurden zunächst mit besser
bearbeiteten Steine des Typs 2 ersetzt. Um 1820 (nach Lit. Bingemer)
wurden Steine vom Typ 4 (HN /SF) gesetzt, wobei die adaptierte
Vogelsche
Nummerierung auf der Frankfurter Seite eingeschlagen wurde. Nach
1866 kamen dann die Steine vom Typ 3 zur Anwendung. Hier wurde
schlicht mit
"S" und "F" gearbeitet (= kein Hinweis auf Landesgrenze) und auf die
Vogelsche Nummerierung verzichtet.

Im
Hof des Schwanheimer Heimatmuseums sind drei der oben genannten Steine
von der Riedwiese aufgestellt, sowie ein relativ großer
Grenzstein mit der Beschriftung "GH" auf der einen und "HN" auf der
anderen Seite (Abb. rechts). Es handelt sich um einen Landesgrenzstein
zwischen dem Großherzogtum Hessen und dem Herzogtum Nassau. In
Lit. Roscher wird auf S. 149 sein ehemaliger Standort auf der
Gemarkungsgrenze
zwischen Frankfurt und Kelsterbach angegeben, der jetzt unter der
"Kelsterbacher Spange", der B43 liegt (Stein Nr. 8). Auch im Archiv des
Stadtmuseums Kelsterbach sollen Steine von der Riedwiese gelagert
sein.
Ergänzend kann man zu den Gütersteinen an der Riedwiese
erwähnen, dass ich an der Rechten Wiese in der Nähe der
Kobelt-Ruhe einige Gütersteine gesehen habe. Es ist zu vermuten,
dass früher alle Schwanheimer Wiesen entsprechend ausgesteint
waren.
Ebenfalls nur zur Ergänzung: In dem oben erwähnten Buch von
Roscher (erschienen 1990) wird erwähnt, dass am Kelsterbacher
Grenzweg, der den Kelsterbacher Wald gegen den Mönchwald
abgrenzte, noch drei Grenzsteine aus blauem Basalt stehen. Bei einer
Begehung im März 2020 konnten diese nicht gefunden werden. Ein
Stein dieser Grenzlinie steht im Stadtmuseum Kelsterbach. Er ist auf
einer Seite mit KGW / 1713 und auf der anderen Seite mit einem
verschlungenen CC beschriftet (Kelsterbacher Gemeindewald und
Clarissen-Closter, dem der Mönchwald gehörte).
Die
Stadtwaldgrenze zu Kelsterbach

Dieser
Abschnitt gehört eigentlich in das Kapitel F-GH, zur Grenze
zwischen Frankfurt und dem Großherzogtum Hessen (Kelsterbacher
Wald). Dort sind die vier Grenzsteine zwischen dem Vierherrenstein und
dem Flughafen (Autobahn A5) beschrieben. Aus geografischen (und
zeitlichen) Gründen soll der Grenzabschnitt westlich des
Flughafens hier behandelt werden. Die Grenze verlief
früher quer über den
heutigen
Flughafen, knickte bei Stein 187 (Vogelsche Zählung) nach
Norden
ab und erreicht dann den Hinkelstein. Der Grenzverlauf nordwestlich der
B 43 auf der Höhe des "The Squire"- Parkhauses war nicht leicht
zu
finden, da mehrere Grenzänderungen stattgefunden haben und der
Grenzverlauf durch die Trassen der S-Bahn und der B 43 Richtung
Kelsterbach mehrfach unterbrochen wurde. Ich hatte im
südöstlichen Teil der Grenze die Grenzschneise, die
Kelsterbacher
Schneise und die Kirchschneise zur Auswahl (s. Kartenausschnitt aus
Lit.

Langer). Der ehemalige Grenzverlauf
klärte sich durch den Fund des Steines
F-GH 181 an der
Kelsterbacher Schneise in der Nähe der B43. Es ist ein relativ
neuer Stein mit den Inschriften "F" und "K". Um an den
nächsten
Stein zu gelangen, folgt man der Kelsterbacher Schneise nach
Nordwesten, vorbei an einem
Versickerungsgraben,
bis diese einen Bogen nach Norden macht. Man geht 60 Meter geradeaus
einem aufgelassenen Weg entlang und findet den sehr alten,
beschädigten Stein F-GH 186. Auf der NO-Seite ist ein
"F"
eingemeißelt, auf der
SW Seite erkennt man ein "W".
Wahrscheinlich stand dort "EW" für Eigenwald. In der
Nähe
steht ein hübsches
Brunnenhäuschen
aus dem Jahr 1903. Geht man von dem Stein weitere 100 Meter nach
Nordwest erreicht man dem Knick der Grenze nach Norden (Grenzpunkt
187), erahnbar durch den Verlauf des Grenzgrabens.
Nördlich
dieser Stelle konnte ich trotz intensiver Suche keine historischen
Grenzsteine mehr finden. Ein moderner Stein steht an der
B 43
Ausfahrt
nach Kelsterbach. Man erreicht diesen Teil der Grenze am besten, wenn
man am Kelsterbacher Forsthaus Hinkelstein parkt, dann die B43
überquert und sich dann am Pumpwerk Hinkelstein gen
Süden rechts abbiegt um zur Kelsterbacher Schneise zu kommen.
Im Stadtmuseum Kelsterbach ist ein
großer Basaltstein mit der Beschriftung EW / F ausgestellt, der von dieser Grenze stammt.
Kartendaten
(C)
OpenStreetMap
- Mitwirkende, SRTM I Kartendarstellung: (C) OpenTopoMap (CC-BY-SA)
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