Die Grenzsteine um den Schönborner Wald
Der frühere Schönborner Wald, auch als Gravenbrucher Wald bezeichnet, umfasste die heutige Wohnstadt Gravenbruch und die davon südlich liegenden Waldungen bis zur Dietzenbacher Gemarkung. Um die Historie dieses Waldes zu verstehen, ist es erforderlich, sich mit der Geschichte Heusenstamms zu beschäftigen. 1211 ging das Dorf als Reichslehen von den Herren von Hagen-Münzenberg an die Herren von Eppstein. Von diesen wurden wiederum die Ritter von Heusenstamm belehnt. Heusenstamm hatte eine wechselvolle Geschichte mit Höhen und Tiefen. Im Dreißigjährigen Krieg wurde es fast vollständig zerstört. Seuchen dezimierten die Bevölkerung zusätzlich. 1661 verkauften die Herren von Heusenstamm das verarmte Dorf an die Herren von Schönborn. Die Herrschaft dieser kunstsinnigen und baufreudigen Familie endete 1806, als dieses Gebiet mediatisiert und dem Fürstentum Isenburg zugesprochen wurde. 1816 wurde bei der Neuordnung Deutschlands im Zuge des Wiener Kongresses das Fürstentum Isenburg vom Großherzogtum Hessen übernommen.
Die Besitzverhältnisse der Waldungen um Heusenstammm waren sehr komplex. Das Dorf gehörte zur Biegermark, d.h. es gab ein ausgedehnter Waldgebiet, das den beteiligten Dörfern gemeinsam gehörte (= Markgenossenschaft). Dieser gemeinsame Besitz wurde von den beteiligten Parteien exzessiv genutzt: der Wald verkam zu einer verbuschten Heidelandschaft. 1819 wurde daher auf großherzoglichen Befehl dieser Markwald unter den Besitzern aufgeteilt, darunter auch auf die damals selbstständige Gemarkung Patershausen. Aus dieser Waldteilung ging auch die südlich von Heusenstamm liegende Offenbacher Wald-Enklave "Hintermark" hervor (Lit: Kurt). Heute befindet sich dort ein Offenbacher Wasserwerk. Auch Heusenstamm erhielt seinen Anteil bei der Waldteilung.
Westlich von Heusenstamm liegt der Gravenbrucher Wald, der früher eine eigenständige Gemarkung war. Interessanterweise ordnet Nahrgang den Gravenbrucher Wald der Urmark Sprendlingen zu. Dabei ist anzumerken, dass um 1250 das Dorf Sprendlingen und die Waldungen nördlich von Sprendlingen, die als "Heusenstammer Wald" bezeichnet wurden, den Herren von Heusenstamm gehörten. Achtung: Nach Lit Lenhard (2) hatten die Herren von Heusenstamm im 13. Jh. Vogtei, Gericht und Kirchsatz von Sprendlingen als Katzenelbogisches Lehen. Weiter heißt es dort, dass der Wald in den ersten Jahrzehnten des 13. Jh. von Philipp von Falkenstein käuflich erworben wurde. Ludwig der Bayer habe das Lehen übertragen.
Im Jahr 1418 belehnte Kaiser Rupprecht den Eberhard von Heusenstamm mit dem Wald .."der heißt das Kreienbruch und das Craenbirke ...". Obwohl dieser Wald ein besonderes kaiserlichesLehen war, wurde der Gravenbrucher Wald 1661 ebenfalls an die Herrn von Schönborn verkauft. Seitdem war er als "Schönborner Wald "Domanialwald, d.h. Privatbesitz der Familie von Schönborn. Westlich dieses Waldes erstreckte sich der Forst Dreieich, Revier Sprendlingen, d.h. der Domanialwald der Fürsten von Isenburg. Das Waldgebiet nördlich zwischen Heusenstamm und dem Schönborner Wald ist der "Deutschherrenwald", der sich im Besitz der Deutschordens-Commende Frankfurt befand. 1806 wurde er mediatisiert/säkularisiert, dem Fürstentum Isenburg zugeordnet und bildete ab dann die gemeindefreie Gemarkung Wildhof. Wahrscheinlich erhielt Heusenstamm damals einen Streifen Waldes im Süden, um einen direkten Zugang zum Schönborner Wald zu haben. Dieser Wald heißt heute noch "Deutschherrenwald). 1816 wurde das Isenburger Territorium hessisch; die Großherzoge wurden Eigentümer der Gemarkung Wildhof. Eine Karte des Wildhofgebietes von 1731 ist -->hier abzurufen, eine weitere von 1738 (Fertigung 1809) -->hier. Oben erkennt man den Standort des Dreiherrensteins (s. unten), in der Mitte liegt der Wildhof, rechts oben schlängelt der Hainbach.
Im Hessischen Staatsarchiv in Darmstadt wird eine sehr schöne Karte des "Creenbrucher" Waldes aus dem Jahr 1585 aufbewahrt. Sie ist nach Süden ausgerichtet. Sehr gut erkennt man die umliegenden Wälder: Unten den "Ofenbacher Waldt", rechts den "Sprendlinger Waldt" und oben den "Getzenhainer Waldt". Diese Gebiete sind mit dem Isenburger Wappen gekennzeichnet (weißer Schild mir zwei schwarzen Streifen). Links mittig steht "Teutsche Hern Waldt / die Hambach" (mit dem Deutschordenskreuz), links oben "Bigermarck". Das Dietzenbacher Gebiet (der Zwickel oben) ist nicht bezeichnet. Das Wappen der Herren von Heusenstamm (Roter Schild, untere Hälfte Silber in drei Zacken auslaufend, Lit. Wimmer, S. 119) findet sich mehrfach in dem Gebiet, ebenso links in der Nähe von Heusenstamm. Sehr schön mit drei (kleinen) Wappen ist der Standort des Dreiherrensteins gekennzeichnet. Interessant sind auch die auf dem Detailbild erkennbaren Mainzer Wappen sowie die kleinen Reiter und Fußgänger, die sich Richtung Sprendlingen bewegen. Eindrucksvoll sind die 55 nummerierten Grenzsteine abgebildet, welche die Grenze des Gebietes markierten.
Die nebenstehende Karte zeigt die Grenzen des Gebietes nördlich von Dietzenbach bzw. westlich von Heusenstamm (blaue Linien) um 1890. Die aktuellen Gemarkungsgrenzen sind rot eingetragen. Man sieht in der Mitte den Schönborner Wald. Östlich davon liegt die selbstständige Gemarkung Wildhof (früher Deutschherrenwald). Der Korridor zum Schönborner Wald gehört zu Heusenstamm. Er war früher offensichtlich im Besitz der Commende Frankfurt, denn das Gebiet heißt noch heute "Deutschherrenwald". Südlich davon liegt die Hintermark, die frühere Offenbacher Gemarkungsenklave, die sich aber immer noch in Offenbacher Eigentum befindet. Darunter erkennen wir die ehemalige Gemarkung Patershausen, die ebenfalls zum Schönborner Besitz gehörte, sowie die Dietzenbacher Gemarkung. Im Westen lag der Fürstlich Isenburger Wald, der im Norden an den Wildhof und im Süden an die Dietzenbacher Gemarkung sowie die Hintermark grenzte. Interessant ist auch ein direkter Vergleich beider Karten. Dazu wurde die moderne Karte um 180 Grad gedreht. Erstaunlich exakt ist in der alten Karte die Form des Waldgebietes dargestellt. Dafür ist Heusenstamm etwas nach oben gerutscht, und der Streifen des Götzenhainer Waldes ist ist etwas zu stark geraten.
Der folgende Exkurs soll
die Grenzänderungen in diesem Gebiet
etwas ausführlicher behandeln. Er gibt Antwort auf die Frage,
wie
der Schönbornsche Wald und der Wildhof aufgeteilt wurden und
warum
das Offenbacher Stadtgebiet so weit in den Kreis Offenbach hineinragt.
Ich danke Herrn Scheuern von Stadtarchiv Heusenstamm für die
freundliche Unterstützung. Im Juli 1955 beschloss die Hessische Staatsregierung die gemeindefreien Gemarkungen aufzulösen, d. h. diese Gebiete mussten einer Gemeinde zugeordnet werden. Patershausen, der Heusenstammer Forst (zwischen der L 3405 und der Bahnlinie) und der Wildhof kamen zu Heusenstamm. Um die Gemarkung Gravenbruch (= Schönborner Wald) gab es heftiges Hauen und Stechen. Der nördliche Teil wurde Neu-Isenburg zugeteilt, wo später die Wohnstadt Gravenbruch gebaut wurde. Sprendlingen erhielt den Teil westlich der B 459, Heusenstamm den Teil östlich davon. Es gab Klagen gegen den Beschluss der Landesregierung, denn die Grundbesitzer der vorher gemeindefreien Gemarkungen mussten jetzt Gemeindesteuern (Grundsteuer) zahlen. Im März 1964 entschied das Bundesverwaltungsgericht im Falle des Neuhofs (Egon Schumacher war einer der Kläger), dass die die Entscheidung der Landesregierung nicht rechtmäßig war. Auch der Besitzer des Wildhofsgeländes, die Hessische Hausstiftung, hatte dagegen geklagt. Konsequenterweise wurde von der Regierung im Dezember 1964 die Zuordnung der Gemarkung Wildhof zu Heusenstamm aufgehoben. Die Stadt Offenbach hatte im April 1964 mit der - aus heutiger Sicht nicht nachvollziehbaren - Begründung, den Erholungswald für die Bürger Offenbachs sichern zu wollen, für knapp 30 Millionen Mark fast das gesamte Wildhofgelände (mit Ausnahme des Hofgutes bzw. der Gaststätte ) von der Hessischen Hausstiftung gekauft. Für Zins und Tilgung musste die schon damals klamme Stadt über 2 Millionen Mark aufbringen. Mit großem Engagement verlangte der Magistrat der Stadt Offenbach daraufhin, dass die damals zu Heusenstamm gehörende Gemarkung Wildhof dem Offenbacher Stadtgebiet zugeordnet werden sollte. Das führte bei der Stadt Heusenstamm und beim Kreis Offenbach zu heftiger Gegenwehr. Heusenstamm wäre von Offenbacher Gemarkungsgebiet umgeben; man fürchtete die Expansionsbestrebungen Offenbachs. Es ist hochinteressant, den damaligen Schlagabtausch nachzuvollziehen. Nach zweijährigem Stellungskrieg einigte man sich im März 1966 durch einem Kompromiss: Die nördliche Seite der Autobahn bildet die Nordgrenze von Heusenstamm. Sie ersetzt die dortige über die Autobahn mäandernde Grenzlinie. Von der Querung der L 3405 (OF-Heusenstamm) mit der Autobahn geht es entlang dieser Kreisstraße nach Süden. Die neue Grenze macht dann einen einen Knick nach Westen und stößt auf die Grenze des Wildhof-Gebietes, der sie bis zur L 3117 (Neu-Isenburg-Heusenstamm) folgt. Das Gebiet nördlich dieser Landesstraße bis zur Wohnstadt Gravenbruch wurde Offenbach zugeschlagen. Gleichzeitig wurde beschlossen, die Offenbacher Hintermark gegen ein gleich großes Gebiet südlich der L 3117 zu tauschen. Damit erhielt Offenbach ein gemarkungsmäßig zusammenhängendes Gebiet, das Teile des Wildhofes und des Gravenbrucher (Schönborner) Waldes bis zur B 495 umfasste. Die Ostgrenze bildete die L 3001 (OF-Dietzenbach). Die etwas erratisch verlaufende Südgrenze ist eine Folge der Feinjustierung des Geländeausgleichs. Offenbach kaufte 1969 zusätzlich die Gaststätte Wildhof von der Hessischen Hausstiftung. Von wegen "Sicherung des Erholungswaldes": Im Jahr 1968 wurde im Wildhofer Wald die Müllverbrennungsanlage erbaut und zusätzlich Wald für die Schlackenhalde gerodet. Es soll nochmals betont werden, dass die gemarkungsmäßige Zugehörigkeit nichts über die realen Besitzverhältnisse aussagt. So waren sowohl der Schönborner Wald als auch Patershausen (und das Heusenstammer Schloss) Privateigentum der Familie von Schönborn. Die Baugesellschaften mussten das Gelände der Wohnstadt Gravenbruch vom Grafen kaufen. 1978 erwarb die Stadt Heusenstamm von Rudolf Graf von Schönborn das Hofgut Patershausen mit Feld, den Klosterwald und den Heusenstammer Wald. Im gleichen Jahr kaufte die Stadt Frankfurt den Schönbornschen Wald (Forstrevier Grafenbruch). Dieser Teil des Frankfurter Stadtwaldes liegt in drei Gemarkungen: Sprendlingen, Heusenstamm und Offenbach. Die Hintermark, auf Heusenstammer Gemarkungsgebiet liegend, ist Eigentum der Stadt Offenbach (Wasserwerk). Eine weitere Anmerkung sei gestattet: Wie oben erwähnt, wurde der Deutschherrenwald 1806 säkularisiert und kam in den Besitz der Isenburger Fürsten. Auf dem Wiener Kongress wurden die Isenburger Territorien dem Großherzogtum Hessen zugeschlagen. Die Gemarkung Wildhof wurde auf irgendeine Weise Domanialwald, d.h. Privatbesitz des Großherzogs. 1918 wurde der Großherzog abgesetzt. Das Eigentum des Fürstenhauses wurde 1928 in die Kurhessische Hausstiftung (seit 1986 Hessische Haustiftung) eingebracht, da die Weimarer Verfassung die Auflösung des fürstlichen Privatbesitzes forderte und der Besitz andernfalls verstaatlicht worden wäre. Vor diesem Hintergrund ist es unsäglich, dass der Offenbacher Steuerzahler fast 30 Millionen Mark für ein säkularisiertes Gebiet aufbringen musste, das auf diese Weise in den Privatbesitz des Großherzogs gekommen ist. Was noch dazukommt: Der Steuerzahler alimentiert heute noch die Kirchen mit knapp einer halben Milliarde Euro jährlich für die Verluste, welche sie durch die Säkularisierung angeblich erlitten haben. Der Vollständigkeit halber: 1900 verkaufte der Fürst zu Isenburg seine Forstreviere Offenbach und Sprendlingen und 1929 die Forstreviere Götzenhain und Offenthal an den Hessischen Staat. Auch diese Gebiete waren früher Reichslehen, die irgendwann zu Privatbesitz wurden Die Steine, welche die Grenze der Gemarkung Wildhof anzeigten, stehen z.T. noch in den Wäldern. Frau Luise Hubel hat sie 2004 dokumentiert. Bei Bedarf kann ich ihre Unterlagen zur Verfügung stellen. |
Die erste Fassung dieses Textes wurde 12/2013 publiziert.
Der Grenzsteinspaziergang
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Wir beginnen unseren Spaziergang an der Polizeistation am Dreiherrensteinplatz in der Wohnstadt Gravenbruch. In der Grünanlage vor der Polizeistation steht der Namensgeber des Platzes: der Dreiherrenstein. Er stand früher 200 m weiter nördlich Richtung Autobahn am Schnittpunkt der Gebiete der Fürsten von Isenburg-Birstein, der Grafen von Schönborn und der Deutschordens-Commende Frankfurt (am Waldrand hinter dem Regenrückhaltebecken.--> GIS. Drei von vier Seiten sind mit Wappen verziert: Dem Isenburger Wappen auf der einen Seite, ein "CF" (= Commende Frankfurt) / Kreuz / 1730 auf der Vorderseite und ein "SB (= Schönborn)/Löwenwappen/1730auf der Rückseite. Auf der vierten Seite erkennt man "70". Das Stammwappen der Schönborns ist ein rotes Schild mit einem über drei silberne Spitzen schreitender gekrönter goldener Löwe. Lesen Sie -->hier einen Artikel aus der Offenbach Post aus dem Jahr 1962 aus dem Stadtarchiv Neu-Isenburg.
Vor der Polizeistation stehen noch zwei weitere Steine aus hellem Sandstein. Der zweite Stein ist mit "Y" auf der einen und einem Quadrat mit einem innenliegenden "S " (?) und außenliegenden "SB" auf der anderen Seite gekennzeichnet. Auf dem Kopf ist eine "68" eingemeißelt. Der dritte Stein an dieser Stelle ist vergleichsweise unauffällig: Er ist mit der Zahl "72" sowie "SB" (recht schmucklos) versehen. Darunter kann man zwei Zeichen erahnen, die "17" bedeuten könnten. Auf dem Kopf sind Zeichen zu erkennen, die man bei schrägem Lichteinfall mit "69" interpretieren kann. Diese beiden Steine standen wahrscheinlich früher in der Nähe des Dreiherrensteins (s. Nummerierung: 68, 70, 72).
Anmerkung 3/2020: Die Polizeistation in Gravenbruch wurde abgerissen und die drei Steine in den Hof des Hauses zum Löwen, dem Stadtmuseun Neu-Isenburgs, verbracht.
Von der Polizeistation gehen wir links an dem Bürgersaal und dem Regenrückhaltebecken entlang zum Waldrand. Einige Meter links davon stand der Vierherrenstein (Nr. 70). Weiter nordwestlich dürfte der Stein Nr. 68 gestanden haben, den man ebenfalls vor die Polizeistation gestellt hat (Grenze Schönborn-Ysenburg bzw. Offenbacher Wald). Anmerkung: Im April 2016 habe ich für den Verein für Geschichte, Heimatpflege und Kultur Neu-Isenburg einen Grenzpfahl mit einem QR-Code am ehemaligen Standort des Dreiherrensteins aufgestellt, um diesen lokalhistorisch interessanten Ort dauerhaft zu markieren. Lesen Sie -->hier die Pressemitteilung der Stadt Neu-Isenburg oder -->hier einen Artikel aus der Frankfurter Neuen Presse. Anmerkung 12/17: Bei einem Silvesterspaziergang bemerkten wir, dass der Grenzpfahl nicht mehr vorhanden war. Weitere Anmerkung: Im Frühjahr 2018 setzte ich an diese Stelle eine Sandsteinstele mit schräg angeschnittekem Kopf, auf dem das Schild mit dem QR Code befestigt ist.. Mal sehen, wie lange dieser Stein unbeschädigt stehen bleiben wird.
Wir folgen dem Waldrand und kommen am ehemaligen Standplatz des Steines Nr. 72 vorbei, der wie erwähnt, jetzt vor der Polizeistation steht. Kurz vor einem links abzweigenden Waldweg stoßen wir linkerhand auf den ersten Stein auf einem Grenzpunkt dieser Grenzlinie. Er besteht aus dunkel gewordenem ehemals hellen Sandstein und besitzt einen stark gewölbten Kopf. Auf der Vorderseite ist das Schönborner Löwenwappen (sowie SB 1730) eingemeißelt, die Rückseite ist mit dem Signet der Commende Frankfurt (1730) versehen. Interessant ist die Beschriftung der NW-Seite ("76"), der SO-Seite ("13") und des Kopfes ("65"). Auf diese Nummerierung wird weiter unten eingegangen. 120 m weiter steht der nächste Stein der Serie. Er ist mit "77" und "12" nummeriert. Der Kopf ist leicht beschädigt. Auf unserem Weg am Waldrand entlang erreichen wir einen Stein in einem perfekt erhaltenen Zustand. Er ist an den Seiten und am Kopf mit "79", "10" und "62" gekennzeichnet. 130 m vor der Bundesstraße steht ein weiterer historischer Stein der Serie. Er trägt nur das Deutschordens-Signet auf der Westseite (d.h. er steht falsch herum), sonst ist er unbeschriftet. Weiterhin steht er auf keinem Grenzpunkt. Vermutlich stand er im Bereich der Bundesstraße und wurde beim Straßenbau an den jetzigen Standort versetzt, wobei die "Schauseite" den Spaziergängern zugewandt wurde. Wir überqueren die Landesstraße und finden einen bemoosten, unregelmäßig geformten und unbeschrifteten Stein auf der linken Wegseite. Nach weitern 175 m stoßen wir auf den letzten der schönen Wappensteine, ebenfalls auf der linken Seite. Er ist mit 84, 5 und 57 nummeriert. Im Dreieich-Museum (Verbindungsflur) befindet sich ein weiterer Stein aus dieser Serie. Er ist mit den Zahlen "80", "9" und "61" beschriftet.
Bevor wir die Alte Babenhäuser Straße weitergehen, wollen wir uns kurz mit der Nummerierung der Steine beschäftigen. Es gibt bei den 9 Steinen offensichtlich drei Zahlenserien. Die blau unterlegten Zahlen sind auf den Steinen zu entdecken, die gelb unterlegten sind extrapoliert. Das ist ein recht logisches Bild. Was bedeuten diese Reihen? Eine Hypothese ist, dass die erste Reihe die durchlaufende Nummerierung der Steine um den Schönborner Wald darstellt. Diese Zählung beginnt an der Südostecke des Waldes mit dem Grenzstein Nr. 1 (s. unten). Die zweite Reihe der Tabelle könnte die Zählung von neu gesetzten Steinen sein. Die dritte Reihe (57-71) bedeutet die Zählung der Steine um den Deutschherrenwald. Der Stein nordwestlich des Standortes des Dreiherrensteins trägt die Nummer 72. Interessant ist der Vergleich mit der oben erwähnten historischen Karte. Dort beginnt die Zählung mit dem Stein Nr. 1 an der Südostecke des Geländes. Allerdings hat der Vierherrenstein auf der Karte die Nummer 31. Das passt leider nicht. Dies bedeutet, dass die Nummerierung der Grenzpunkte sich zwischen 1600 und 1730 geändert haben muss.
Weiter geht's. Wir passieren das Gambrechtkreuz, das linkerhand im Wald steht. Die neue Gemarkungsgrenze läuft ein Stück des Weges entlang; wir erkennen erst links und dann rechts jeweils einen modernen Granitgrenzstein, welcher je eine rechtwinklige Änderung des Grenzverlaufs anzeigt. Seltsamerweise sind diese Steine auf den sich gegenüberliegenden Seiten mit "TP" und einem Dreieck gekennzeichnet, was normalerweise für einen Trigonometrischen Punkt steht. An der Kreuzung der Alten Babenhäuser Straße mit der Hohebergschneise findet man einen modernen Granitstein mit einem "M" bzw. "W" auf dem Kopf. Auf der Linken Seite erkennen wir ein Schild mit der Aufschrift "Deutschherrenwald". Wie oben erwähnt, handelt es sich um ein Waldstreifen des ehemaligen Besitzes der Deutschordenscommende der eine "Landverbindung" vom Heusenstammer Gemeindegebiet zum Schönborner Wald gewährleistete. Auf der nördlichen Seite dieses Areals haben wir keine Grenzsteine entdeckt, wohl aber auf der Südseite. Es handelt sich um drei unbeschrifte Granitsteine.
Kurz hinter der Kreuzung der Alten Babenhäuser Straße mit dem Sprendlinger Weg sehen wir auf der rechten Seite einen großen, unregelmäßig geformten Grenzstein. Ein Dietzenbacher Bürger fand ihn dort herausliegend. Ich hatte mir (11/2013) erlaubt, ihn provisorisch an der Fundstelle(Grenzpunkt) wieder aufzustellen. Der Stein ist unbeschriftet, auf dem Kopf erkennt man einen eingemeißelten Stern. Nach weitern 500 m erreichen wir die südöstliche Ecke des Schönborner Waldes. Dort steht schräg gegenüber einem stillgelegten Waldbrunnens der Stein Nr. 1 der Grenzlinie. Er ist aus Rotliegendem, ist unregelmäßig geformt undmit "SB" und "I" beschriftet. Auf den schrägen Kopf ist ein Kreuz eingemeißelt. Hier stießen die Gebiete der Schönborner, der Ysenburger und die Biegermark, später Hintermark, aneinander.
Bevor wir dem Grenzverlauf nach Südwesten folgen, laufen wir noch ca. 130 m der Alten Babenhäuser Straße entlang. Dies ist die Grenze zwischen dem Fürstlich Ysenburger Forst und der Biegermark/Hintermark. Im Januar 2013 erhielt ich von einem Herrn aus Dreieichenhain die Information, dass dort seit langem ein großer Grenzstein in der Nähe des Weges läge. Es handelte sich in der Tat um einen gut erhaltenen, 110 cm langen rotliegenden Stein mit gewölbten Kopf. Er ist unbeschriftet, trägt aber ein Kreuz als Weisung.Der Entdecker des Steines hat mir mit seinen Sportskollegen geholfen, den Stein wieder aufzurichten (-->Standort).
Auf der anderen Seite des Weges lag der Kopf eines anderen, nur roh behauenen historischen Grenzsteines mit jeweils einem eingemeißelten Kreuz auf drei Seiten. Er wurde gesichert und hat seine Heimat im Langener Lapidarium gefunden.
Anmerkung 4/2018: Am 7. April wurde der Stein in einer gemeinsamen Aktion des Heimat- und Geschichtvereins Heusenstamm und den Freunden Sprendlingens 200 m weiter südlich an der Kreuzung der Alten Babenhäuser Straße (Oberste Straße) mit der Dietzenbacher Verbindungslandwehr wieder aufgestellt. Daneben wurde eine Holzstele mit einem QR-Code eingesetzt. Darüber wurde in der OP-online berichtet.
Es gibt im Hessischen Staatsarchiv Darmstadt eine interessante Karte von Forstmeister Siebenlist aus dem Jahr 1767 (P3 Nr 533), in der die Situation an dieser Stelle sehr schön beschrieben wird. Der Stein D entspricht dem oben erwähnten Stein Nr. 1 der Gravenbruchwaldgrenze gegenüber dem Waldbrunnen. Der Stein B, den der Amtmann Schenk gesehen hat, ist wahrscheinlich identisch, den wir auf diesen Platz gesetzt haben. Der Grenzpunkt etwas nordöstlich davon, der auf der Karte nicht extra bezeichnet wurde, entspricht ungefähr dem Standort des Steins, der mit den Sportskollegen aufgestellt wurde (X). Der Kurmainzer Hoheitsstock E stand wohl auf dem Platz A, wo der fehlende Dreiherrenstein hin musste. Man kann das jetzt so interpretieren, dass wir mit unserer Aktion 2018 den Plan von Siebenlist aus dem Jahr 1767 realisiert haben. -->Doffing
Wir gehen zurück zum Stein Nr. 1 und beginnen die Südseite des Schönborner Waldes zu erkunden. Die Steine dort sind sehr archaisch; sie sind unregelmäßig und besitzen unterschiedliche Größen und Formen. Sie bestehen alle aus sehr grobem Rotliegenden. Bei vielen ist auf einer Seite, bei manchen auf beiden Seiten ein Kreuz eingemeißelt. Die meisten haben ein kleineres Kreuz als Weisung und sind auf einer Seite mit "SB" beschriftet. Die Ausrichtung auf der Südgrenze ist nicht einheitlich, auch stehen manche Steine nicht auf Grenzpunkten. Dies deutet darauf hin, dass einige nicht auf ihrem ursprünglichen Standort stehen. Einige tragen keine Nummer, was bedeuten kann, dass sie später als Ersatzsteine gesetzt worden sind. Interessant ist ebenso, dass (weiter westlich) ca. 8 m südlich des Weges entfernt der Grenzgraben (?) verläuft, die Steine aber relativ dicht am Weg stehen. Von den einst 16 Steinen der Südgrenze ist leider nur noch die Hälfte vorhanden.
Den zweiten Stein finden wir knapp 100 m vom Stein Nr. 1 entfernt. Er war zerbrochen; der Kopf lag ebenerdig neben dem Stumpf. Er wurde von mir restauriert und sieht jetzt ganz manierlich aus (3/2014). Auch der Stein Nr. 3 gegenüber der Einmündung der Steinbergschneise lag heraus (Abb. links) und wurde wieder aufgerichtet. Der nächste Stein steht nördlich des Wegs. Er wurde erst nach langem Suchen entdeckt. Stein Nr. 7 steht nicht zu übersehen links am Wegesrand. Seine Ostseite ist kanelliert. Vorher wurde der Stein möglicherweise als Fensterbrüstung o. ä. genutzt. Bis zur B 459 finden wir noch drei Steine entlang des Wegs. Der Dritte davon steht mittig im Weg und wird von zwei (morschen) Pfählen geschützt. Wir überqueren die Bundesstraße und kommen nach 280 m zum Stein Nr. 16. Er bildet die markante Südostecke des Schönborner Waldes und ist insofern besonders, als er neben der Nummer "16" und "SB" auf der gleichen Seite auch das Isenburger Wappen zeigt.
Die nebenstehenden Zeichnungen von Luise Hubel zeigen sehr eindrucksvoll die unterschiedlichen "archaischen" Formen einiger Steine, die die Westgrenze des Schönborner Waldes markieren. Man kann darüber spekulieren, ob die Steine identisch sind mit denen, die in der oben gezeigten Karte von 1585 eingezeichnet sind. Als die Schönborner 1661 das Gebiet übernahmen, könnten sie "SB" zusätzlich in die Steine hineinmeißeln lassen haben. Das würde die unterschiedliche Anordnung der Zahlen und Buchstaben erklären. Gegen diese These spricht, dass auf der Karte die Steine anders nummeriert sind als die Steine im Wald. Unser Stein Nr. 16, der auf der Karte mit "Hogestein" gekennzeichnet ist, hat die Nummer 8. Um diesen Widerspruch zu klären, ist wohl noch einige Archivarbeit notwendig.
Jetzt beginnt die dicht besteinte Westgrenze des Schönborner Waldes entlang der Hohesteinschneise. Die Steine stehen alle noch auf ihren ursprünglichen Plätzen (= Grenzpunkte). Anfangs markieren die Steine die Gemarkungsgrenze von Sprendlingen und Götzenhain, später nur eine Flurgrenze in der Sprendlinger Gemarkung. Nördlich der L 3117 verläuft sie auf Neu-Isenburger Gemarkung. Der nächste Stein mit der Nummer 17 ist vermutlich abhanden gekommen. Den Stein Nr. 18 fand ich nach ausgiebiger Sondierung herausliegend, von einer Schicht Erde bedeckt. Mal sehen, ob er wieder aufgerichtet werden kann. Dafür steht Stein 19 sehr schön am linken Wegesrand. Am Grenzgraben, der einige Meter links des (aufgelassenen) Weges verläuft, finden wir relativ gut sichtbar die Steine Nr. 20, 21, 22 und 23. Der letztgenannte Stein ist mit einem "KD" unter den "SB" versehen. Einige Steine Weisen eine Kannellierung auf, ein Hinweis, dass sie vorher anderweitig genutzt wurden. Der Weg macht dann eine 90 Grad-Biegung nach Osten. Wir müssen dem Grenzgraben geradeaus ins dichte Gebüsch folgen. Dies ist kein Sonntagsspaziergang! Entlang des Grenzgrabens stehen dort die Steine Nr. 24, 25, 26, 27 und 28. Den Stein Nr. 27, der 2004 von Luise Hubel noch aufrecht stehend vorgefunden worden war (s. Zeichnung oben), konnte ich nur mit Mühe wiederfinden. Er lag, in mehrere Teile zerbrochen, einige Zentimeter unter der Erde. Der Fahrer einer Rückemaschine hat ihm wohl den Garaus gemacht. Vielleicht kann er wieder restauriert werden.
Weiter geht es den Graben entlang bis wir auf die verlängerte Rohrschneise stoßen, der wir nach Norden folgen. Auf diesem Grenzabschnitt konnte ich die Steine 29 und 30 nicht finden. Luise Hubel beschrieb 2004 den Stein Nr. 31 als herausliegend. Heute steht er, nicht zu übersehen, sehr schön an einer leichten Biegung der Grenze (Abb. rechts oben). Auch hier ist ein KD (?) zu erkennen. Stein Nr. 32 fällt aus der Reihe: Er wurde zweifelsfrei später gesetzt, denn er ist nicht aus Rotliegendem wie die anderen Steine, sondern aus hellem Sandstein. Auf der Ostseite ist ein Quadrat zu erkennen (s. Abb. rechts unten) mit innenliegenden "S S B". Auf der Rückseite ist ein etwas ungewöhnlich gestaltetes "J" zu sehen. Dieser Stein Er ähnelt einem der drei Steine vor der Gravenbrucher Polizeistation. Dort ist auf der Vorderseite ein Quadrat mit innenliegendem "S " und außenliegendem "SB" zu erkennen. Auf der Rückseite des Steines vor der Polizeistation ist ein "Y" zu sehen. Irgendwann haben sich die Isenburger Ysenburger (oder umgekehrt) genannt.
Anmerkung 10/2016: Nach der Publikation meines Buches “Grenzen und Grenzsteine der Neu-Isenburger Gemarkungen” erhielt ich einen Anruf eines Herrn aus Heusenstamm. Er teilte mit, dass er vor ca. 10 Jahren den herausliegenden Grenzstein Nr. 34 der Grenze Schönborner Wald – Forst Dreieich (Gravenbrucher Wald) gesichert und ihn vorübergehend in seinem Garten aufgestellt habe. Er wolle ihn wieder zurückgeben. Die Rückseite des Steins ist glatt abgeplatzt. Es handelt sich um einen Sandstein vom gleichen Typ wie Stein Nr. 32. Am 14.10.2016 setzten wir den Stein wieder an seinen ursprünglichen Ort (ohne Neuvermessung, GPS Genauigkeit), etwas vom Weg entfernt. Bei dieser Gelegenheit richteten wir die herausliegenden Steine Nr. 33 und Nr. 35 (südlich und nördlich der Kreuzung mit der Besewiesenschneise) wieder auf. Beide Steine bestehen aus Rotliegendem und sindt in einem recht schlechten Zustand. Sie stehen jedoch imposant am Wegesrand. Stein 36 konnte nicht gefunden werden.
Die Grenze überquert jetzt die L 3117. Sie ist gut an dem Grenzgraben zu erkennen, der sich wenige Meter hinter der Landesstraße deutlich nach Norden zieht. Es führt kein Weg entlang des Grabens. Der Grenzsteinfreund muss sich durch Brombeerhecken und über gestürzte Bäume bewegen. Den ersten Stein dieses Grenzabschnittes (Nr. 47) finden wir stark nach Osten hängend am Rand des Pferdedressurplatzes des Reiterhofs. Die beiden nächsten Steine mit den Nummern 48 und 49 stehen kurz vor und hinter der Großleinwand des Autokinos. Es handelt sich um ca. 15 cm starke Steinplatten aus grobem Rotliegenden, die mit der Nummer, "SB" und einem bzw. zwei Kreuzen gekennzeichnet sind. Stein Nr. 50, auf der Höhe der Wirtschaftsgebäude des Autokinos stehend, fällt wieder aus dem Rahmen. Er entspricht dem Stein Nr. 40 weiter südlich. Er besteht aus rotem Sandstein und ist recht gut erhalten. Auf der Südseite liest man "50", auf der Westseite "J." (für Isenburg). Auf der Ostseite erkennen wir mit Mühe ein "GG." und darunter ein "SB". Stein Nr. 51 gehört wieder zur Serie der flachen Steine.
Dieser Stein ist der letzte, den wir auf unserer Rundwanderung finden können. Der Grenzgraben zieht sich zwar weiter nach Norden bis zur Straßenmeisterei; die Steine sind aber abhanden gekommen. Der Isenburger Wald war übrigens der Forst Dreieich, Revier Sprendlingen. Im Norden lag dagegen der Offenbacher Forst. Die ehemalige Nordgrenze des Schönborner Waldes existiert durch den Autobahnausbau praktisch nicht mehr. Auch hier sind alle Grenzsteine verloren gegangen. Wir können jetzt über den Weg, der rechts von der Zufahrt zur Autobahnpolizei abzweigt, zur jetzigen Nordostecke des Schönborner Waldes laufen. An der ganzen Nordgrenze stehen keine Steine mehr. Der nächste Stein an der Grenzline wäre Stein Nr. 68, der aber jetzt vor der Polizeistation steht. Am ehemaligen Standplatz des Dreiherrensteins wären wir wieder an den Ausgangspunkt zurückgekehrt.
Wir können unseren Rundweg um den Schönborner oder Gravenbrucher Wald mit einem Besuch das Torbaus des ehemaligen Forsthauses Gravenbruch beschließen. Über dem Tor erkennt man ein Doppelwappen: links das der Schönborner Fürsten, rechts das der Grafen von Montfort (Gräfin Maria Theresia von Schönborn war eine geborene Reichsgräfin von Montfort, geboren zu Tettnang am Bodensee).Man beachte auch die Schießscharten auf beiden Seiten des Tores. Das sind möglicherweise die Überreste des 1586 erbauten befestigten Hofes. Auch auf der Innenseite der Tordurchfahrt ist ein Doppelwappen aus Sandstein angebracht: links wieder das Schönborner Löwenwappen, rechts das Wappen der Familie Greiffenclau-Vollrads. Dieses Doppelwappen ist auch über dem Eingang des Heusenstammer Schlosses zu sehen. Interessant ist die Geschichte der Namensgebung von Gravenbruch: Creyenbruch (1299), Krienbruch; Craenbruche (1401), Creyenbruch (1405), Kreyenbruch (1437), Kreyenbruch (1466), Creyen Bruch (1467), Kreichenbruch (1567), Creenbruch (1595), Cravenbruch (1607), Gräfksenbruch (1829), Grafenbruch (1946), Gravenbruch (1965). Das Hofgut /Forsthaus wurde nach den Kriegszerstörungen zu einem Hotelkomplex ausgebaut, der seit 1976 von Kempinski betrieben wird. Der Bau der Wohnstadt Gravenbruch wurde 1960 begonnen. Seit diesem Jahr besteht auch das Autokino. Abschließend sei angemerkt, dass ich gegenüber der Zufahrt zum Autokino an der B 459 Richtung Autobahnmeisterei einen herausliegenden Grenz- oder Kilometerstein aus Basalt im Wald gefunden habe. Dessen Kopf ist stark beschädigt, so dass man die Inschrift leider nicht entziffern kann. Er wurde von mir gesichert und wurde im Langener Lapidarium aufgestellt.
Anmerkung April 2016: Beim Aufstellen des o.g. Grenzpfahls am ehemaligen Standort des Dreiherrensteins fällt ein Graben auf, der sich von dieser Stelle nach Nordosten zieht. Nach ca. 60 m macht er einen Knick. Man findet dort den Stein Y-CF 72. Er trägt die Nummer 72 auf dem Kopf und ist auf einer Seite mit einem "G" gekennzeichnet. Es handelt sich um einen Stein der Grenze des Ysenburger Forst Offenbach und dem Territorium des Deutschen Ordens, dem Deutschherrenwald bzw der spätere Wildhofwald. Man kann dem Graben bis zur Autobahn folgen. Dort stehen noch acht weitere, teils mit Ziffern gekennzeichnete Steine (72 - 81). Frau Luise Hubel hat die Grenzsteine im April 2001 dokumentiert. Die Karte mit dem Grenzverlauf und die Zeichnungen der Grenzstein bis zur Autobahn können hier angeklickt werden. Frau Hubel ist der Auffassung, dass die Steine wahrscheinlich um 1547 gesetzt worden sind. Das "G" bedeutet "Gemarkungsgrenze" und sei nach einer Instruktion für Feldgeschworene nach 1833 nachträglich eingemeißelt worden. Die Grenze verläuft weiter über die Autobahn Richtung Nordosten, wo weitere Grenzsteine stehen, die aber hier nicht beschrieben werden sollen.
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