Grenzsteine der Röder Mark und Bieber Mark
In diesem Kapitel beschäftigen
wir uns mit der Dietzenbacher
Nord- und Ostgrenze und der Vollständigkeit halber mit der
Südgrenze. Wir können dabei vier Abschnitte
differenzieren
1. Die
Gemarkungsgrenze der Röder Mark (heute Dietzenbach) und der
Schönbornschen Gemarkung Patershausen (heute Heusenstamm)2. Die Gemarkungsgrenze der Röder Mark (heute Dietzenbach und Jügesheim) und der Bieber Mark (heute Heusenstamm) am Schmittgraben
3. Die Grenze entlang der Röder Mark zur Feldgemarkung Ober-Roden nördlich von Waldacker
4. Vier einsame Steine an der Grenze von Dietzenbach zu Messenhausen und Urberach
Die Röder Mark und die Bieber Mark waren Markgenossenschaften mit gemeinsamen Besitz, z. B. von Waldungen. Die Röder Mark war ein Zusammenschluss von 9 Dörfern (darunter Dietzenbach Jügesheim und Ober-Roden), Die Bieber (oder auch Bieger) Mark aus 12 Dörfern (darunter Heusenstamm). Diese Marken waren kein politisches Gebilde; sie gehörten zu unterschiedlichen Herrschaftsterritorien. Bei einem gemeinsamen Besitz versucht jeder so viel wie möglich herauszuholen und so wenig wie möglich zu investieren. Aus diesem Grund war der Wald Ende des 18. Jahrhundert zu einer kahlen, verbuschten Heidelandschaft verkommen ("Hessisch-Sibirien"). Daher wurde auf Druck des Großherzogs und nach langen Verhandlungen 1818 bzw. 1819 beide Markgenossenschaften aufgelöst und der Wald an die beteiligten Gemeinden verteilt. Die Wälder der Herrschaft Schönborn in und um Heusenstamm gehörte nicht zur Bieber Mark. 1954 kam es zu einer Neuordnung der Gemarkungsgrenzen, als die gemeindefreien Gemarkungen Patershausen und der Schönborner Wald (Gravenbrucher Wald) den benachbarten Gemeinden zugeschlagen wurden (s. dazu das Kapitel DIVL).
Grenzsteinspaziergang 1. Abschnitt: Dietzenbach - Patershausen
Wir
beginnen am Parkplatz an der L 3001, am Abzweig zum
Patershäuser
Hof, und laufen nach Osten auf dem Asphaltweg der Dietzenbacher
Verbindungslandwehr entlang. Rechterhand können wir zwei im
Kapitel DIVL beschriebene Steine finden. Ca. 130 m vor dem
Bahnübergang geht halbrechts der Grenzweg ab. Dort, auf der
linken
Seite des
Heusenstamm) zusammen.
Auf was bezieht sich aber die Ziffer 6? Wir folgen dem nach
Südost
abbiegenden Weg und kommen an einen Stein, der mit "RM
/ SB / 7" gekennzeichnet ist. Wir gehen wieder zurück, da bis
zur
S-Bahn kein Stein zu finden ist und folgen dem Asphaltweg, der
früher die Grenze des Schönbornschen
Patershausen mit
der Offenbacher Hintermark bildete. 200 m hinter dem
Bahnübergang
entdecken wir
einen
schönen, gewölbten, sorgfältig
ausgeführten
Sandstein. Auf der Südseite steht "SB/GP", auf der Nordseite
"GO"
und auf der Ostseite "5". Dies steht für
"Schönborn/Gemarkung Paterhausen" und "Gemarkung Offenbach"
(die
Hintermark). Die Steine 1-4 fehlen. Stein Nr. 1
dürfte an
dem weiter östlich liegenden Abzweig des Grenzwegs (Hintermark
-
Patershausen) gestanden haben.
Wir
gehen zum Bahnübergang zurück und folgen der
Bahntrasse auf
der Ostseite bis zur Fortsetzung des weiter oben beschriebenen
Grenzwegs, auf dem wir nach ca. 100 m den Stein mit der Beschriftung
"RM / SB /9" stoßen. Der Stein Nr. 8 dürfte beim
S-Bahn Bau
verloren gegangen sein. In Abständen von 100 - 120 m
stehen
die Steine Nr 10, 11 und 12, wobei der Stein Nr, 11 herausliegt. Er
müsste aufgerichtet werden. Grenzsteinspaziergang 2. Abschnitt: Schmittgraben
Die
beiden nächsten Steine stehen im bzw. am Bach. Wir
müssen
jetzt die Dietzenbacher Grenzschneise überqueren. Hier ist der
Berührungspunkt der Dietzenbacher, Heusenstammer und
Jügesheimer Gemarkung. Wie oben beschrieben, wurde die
Rödermark 1819 aufgeteilt. Die heutige Grenzschneise bildet
die
damals festgelegte Grenze des Dietzenbacher und Jügesheimer
Waldes. Obwohl definitionsgemäß der
"Unterlauf" des
Schmittgrabens
nicht mehr zum Westkreis
Offenbach
(= Landschaft Dreieich) gehört,
folgte ich dem Graben, bis zu der Stelle, an der der Graben die
Richtung auf Nordwest ändert. Ich konnte weitere 9 bzw 10
Steine
finden (s. Abb. von Luise Hubel). Sie sind aus Rotliegendem gefertigt
und tragen die Inschrift "RM / SB". Ein Stein ist offensichtlich
jünger. Er besteht aus Mainsandstein und ist mit "J" und "H"
gekennzeichnet (Jügesheim und Heusenstamm). Die Grenze
verläuft ab der Biegung des Schmittgrabens weiter geradeaus
nach
Nordosten und trifft dort auf die Hainhauser und Rembrücker
Gemarkung.Grenzsteinspaziergang 3. Abschnitt: Grenze nördlich von Waldacker
Wir
gehen zurück an die Dietzenbacher Grenzschneise,
folgen ihr
bis zur Kreisquerverbindung und überqueren diese. Wir haben an
dieser Schneise keine Grenzsteine gefunden. Alternativ kann man an
dieser Stelle parken. Nach ca. 300 m kommen wir
an einen Querweg, wo die Dietzenbacher, Jügesheimer und
Ober-Rodener Gemarkungen zusammenstoßen. Wir werden uns
weiter
unten mit der Jügesheim/Ober-Rodener Grenze
beschäftigen
(deren Steine mit "I" und "O" gekennzeichnet sind). Jetzt folgen
wir der
nach Westen verlaufenden Grenze von Dietzenbach mit Ober-Roden. Es handelt sich hierbei um die alte Grenze des Röder Marker Waldes zur Feldgemarkung Ober-Roden. Das geht nicht nur aus alten Karten, sondern auch aus der aktuellen Flurkarte hervor. Südlich der dieser Grenze sind die vielen Grundstücke schmal parzelliert (Ackerparzellen), d.h. der Wald südlich der Grenze wurde nach 1819 aufgeforstet. In Lit. Nahrgang (2) ist bei XII 8/147 eine Karte des Zustand des Kreises Offenbach im Jahr 1860 abgebildet, auf der das Gelände nördlich dieser
4. Abschnitt: Vier Steine an der Grenze von Dietzenbach zu Messenhausen und Urberach
Von
dem ober beschriebenen Grenzstein Nr. 1 zieht sich 1818
definierte
Waldteilungsgrenze Richtung Südwest schnurgerade bis an die
Bebauung von Messenhausen. An dem
Berührungspunkt der Dietzenbacher, Ober-Rodener und
Messenhauser
Gemarkung konnte kein Grenzstein gefunden werden, wohl aber 250 m
südwestlich davon. Es handelt sich um die Gemarkungsgrenze von
Dietzenbach und Messenhausen, konsequenterweise ist der Stein, dessen
Kopf stark beschädigt ist, mit "D" und "M" gekennzeichnet.
Eine
Nummer ist nicht zu erkennen. Weitere Steine an dieser Grenze konnten
nicht gefunden werden.
Am Waldrand westlich von Messenhausen,
hinter einem
Reiterhof, dort wo die Gemarkungen Messenhausen, Urberach und
Dietzenbach zusammenstoßen steht auf der Südseite
des Weges
ein ziemlich lädierter Grenzstein mit der Inschrift "D" und
"U".
Ein "M" für Messenhausen ist nicht erkennbar. Der
eigentliche Grenzgraben verläuft einige
Meter im Wald, daher dürfte der Stein nicht an der
Originalstelle
stehen. Zwei weitere, sehr unscheinbare Steine stehen - nur wenig aus
der Erde ragend - nördlich des Steinbruchs nahe der Grenze zu
Offenthal. Es wurde darauf verzichtet, sie auszugraben. Hiermit wäre unsere Umrundung von Dietzenbach beendet, die wir im Kapitel GO-DI begonnen und mit dem Kapitel DIVL weitergeführt hatten.
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