Grenzsteine der Röder Mark und Bieber Mark

In diesem Kapitel beschäftigen
wir uns mit der Dietzenbacher
Nord- und Ostgrenze und der Vollständigkeit halber mit der
Südgrenze. Wir können dabei vier Abschnitte
differenzieren

1. Die
Gemarkungsgrenze der Röder Mark (heute Dietzenbach) und der
Schönbornschen Gemarkung Patershausen (heute Heusenstamm)
2. Die Gemarkungsgrenze der Röder Mark (heute Dietzenbach und
Jügesheim) und der Bieber Mark (heute Heusenstamm) am
Schmittgraben
3. Die Grenze entlang der Röder Mark zur Feldgemarkung
Ober-Roden nördlich von Waldacker
4. Vier einsame Steine an der Grenze von Dietzenbach zu Messenhausen
und Urberach
Die
Röder
Mark und die
Bieber Mark waren
Markgenossenschaften mit gemeinsamen Besitz, z. B. von Waldungen. Die
Röder Mark war ein Zusammenschluss von 9 Dörfern
(darunter
Dietzenbach Jügesheim und Ober-Roden), Die Bieber
(oder auch Bieger) Mark
aus 12 Dörfern (darunter Heusenstamm). Diese Marken waren kein
politisches Gebilde; sie gehörten zu unterschiedlichen
Herrschaftsterritorien. Bei einem gemeinsamen Besitz versucht jeder so
viel wie möglich herauszuholen und so wenig wie
möglich zu
investieren. Aus diesem Grund war der Wald Ende des 18. Jahrhundert zu
einer kahlen, verbuschten Heidelandschaft verkommen
("Hessisch-Sibirien"). Daher wurde auf Druck des Großherzogs
und
nach langen Verhandlungen 1818 bzw. 1819 beide Markgenossenschaften
aufgelöst und der Wald an die beteiligten
Gemeinden verteilt. Die Wälder der
Herrschaft
Schönborn in und um Heusenstamm gehörte nicht zur
Bieber
Mark. 1954 kam es zu einer Neuordnung der Gemarkungsgrenzen, als die
gemeindefreien Gemarkungen Patershausen und der Schönborner
Wald
(Gravenbrucher Wald) den benachbarten Gemeinden zugeschlagen wurden (s.
dazu das Kapitel DIVL).
Grenzsteinspaziergang
1. Abschnitt: Dietzenbach - Patershausen

Wir
beginnen am Parkplatz an der L 3001, am Abzweig zum
Patershäuser
Hof, und laufen nach Osten auf dem Asphaltweg der Dietzenbacher
Verbindungslandwehr entlang. Rechterhand können wir zwei im
Kapitel DIVL beschriebene Steine finden. Ca. 130 m vor dem
Bahnübergang geht halbrechts der Grenzweg ab. Dort, auf der
linken
Seite des

Asphaltwegs steht ein
unechter
Dreimärker mit der
Beschriftung "RM", BM" und "SB" mit einer "6" darunter.
Dreimärker
haben normalerweise eine dreieckige Grundform, wobei auf den drei
Seiten die Symbole der dort zusammenstoßenden Territorien
eingemeißelt sind. Dieser Stein hat eine rechteckige
Grundform;
drei Seiten sind beschriftet, eine ist leer
(daher unechter Dreimärker). An dieser
Stellen stießen
früher die
Gebiete der Rödermark (jetzt Dietzenbach), der
Biebermark (früher Offenbacher Hintermark,
jetzt Heusenstamm) und des
Schönbornschen Gebietes Patershausen (jetzt

Heusenstamm) zusammen.
Auf was bezieht sich aber die Ziffer 6? Wir folgen dem nach
Südost
abbiegenden Weg und kommen an einen Stein, der mit "RM
/ SB / 7" gekennzeichnet ist. Wir gehen wieder zurück, da bis
zur
S-Bahn kein Stein zu finden ist und folgen dem Asphaltweg, der
früher die Grenze des Schönbornschen
Patershausen mit
der Offenbacher Hintermark bildete. 200 m hinter dem
Bahnübergang
entdecken wir
einen
schönen, gewölbten, sorgfältig
ausgeführten
Sandstein. Auf der Südseite steht "SB/GP", auf der Nordseite
"GO"
und auf der Ostseite "5". Dies steht für
"Schönborn/Gemarkung Paterhausen" und "Gemarkung Offenbach"
(die
Hintermark). Die Steine 1-4 fehlen. Stein Nr. 1
dürfte an
dem weiter östlich liegenden Abzweig des Grenzwegs (Hintermark
-
Patershausen) gestanden haben.

Wir
gehen zum Bahnübergang zurück und folgen der
Bahntrasse auf
der Ostseite bis zur Fortsetzung des weiter oben beschriebenen
Grenzwegs, auf dem wir nach ca. 100 m den Stein mit der Beschriftung
"RM / SB /9" stoßen. Der Stein Nr. 8 dürfte beim
S-Bahn Bau
verloren gegangen sein. In Abständen von 100 - 120 m
stehen
die Steine Nr 10, 11 und 12, wobei der Stein Nr, 11 herausliegt. Er
müsste aufgerichtet werden.
Grenzsteinspaziergang
2. Abschnitt: Schmittgraben

Wir kommen dann an
die Dietzenbacher Waldstraße, an der leider
keine Grenzsteine mehr stehen. Am Abzweig der Straße nach
Patershausen stoßen wir an die Grenze der Röder Mark
mit der
Bieger Mark. Dort wo die Waldstraße eine Biegung nach
Südosten macht, gehen wir geradeaus dem Waldweg
entlang.
Auch er macht nach ca. 450 m eine Biegung nach Südosten. Hier
finden wir den ersten Stein des oben erwähnten zweiten
Grenzabschnitts. Diese habe meist die Inschrift "RM" und "BM". Man geht
den Waldweg geradeaus. Der zweite Stein steht 100 m von dem ersten
entfernt. Nach weiteren 90 m erreichen wir den nach Nordosten laufenden
Schmittgraben, der für die nächsten 1,3 km die Grenze
zwischen der Röder Mark und der Bieber Mark bildete. Hier
stehen
nicht weit voneinander entfernt der Dritte und vierte Stein dieses
Grenzabschnitts. Der Schmittgraben ist die Fortsetzung des
Kaupenwiesengrabens, der vom
Knabenborn
am Hexenberg über den Angelteich nach Norden fließt.
Er
führte bei der Grenzsteindokumentation (5/2013) im "Oberlauf"
noch
reichlich Wasser während er weiter unter trockenlag.
Um die
Grenzsteine zu finden, sind auf jeden Fall Gummistiefel angesagt.

Die
beiden nächsten Steine stehen im bzw. am Bach. Wir
müssen
jetzt die Dietzenbacher Grenzschneise überqueren. Hier ist der
Berührungspunkt der Dietzenbacher, Heusenstammer und
Jügesheimer Gemarkung. Wie oben beschrieben, wurde die
Rödermark 1819 aufgeteilt. Die heutige Grenzschneise bildet
die
damals festgelegte Grenze des Dietzenbacher und Jügesheimer
Waldes. Obwohl definitionsgemäß der
"Unterlauf" des
Schmittgrabens
nicht mehr zum Westkreis

Offenbach
(= Landschaft Dreieich) gehört,
folgte ich dem Graben, bis zu der Stelle, an der der Graben die
Richtung auf Nordwest ändert. Ich konnte weitere 9 bzw 10
Steine
finden (s. Abb. von Luise Hubel). Sie sind aus Rotliegendem gefertigt
und tragen die Inschrift "RM / SB". Ein Stein ist offensichtlich
jünger. Er besteht aus Mainsandstein und ist mit "J" und "H"
gekennzeichnet (Jügesheim und Heusenstamm). Die Grenze
verläuft ab der Biegung des Schmittgrabens weiter geradeaus
nach
Nordosten und trifft dort auf die Hainhauser und Rembrücker
Gemarkung.
Grenzsteinspaziergang
3. Abschnitt: Grenze nördlich von Waldacker

Wir
gehen zurück an die Dietzenbacher Grenzschneise,
folgen ihr
bis zur Kreisquerverbindung und überqueren diese. Wir haben an
dieser Schneise keine Grenzsteine gefunden. Alternativ kann man an
dieser Stelle parken. Nach ca. 300 m kommen wir
an einen Querweg, wo die Dietzenbacher, Jügesheimer und
Ober-Rodener Gemarkungen zusammenstoßen. Wir werden uns
weiter
unten mit der Jügesheim/Ober-Rodener Grenze
beschäftigen
(deren Steine mit "I" und "O" gekennzeichnet sind). Jetzt folgen
wir der
nach Westen verlaufenden Grenze von Dietzenbach mit Ober-Roden.
Es
handelt sich hierbei um die alte Grenze des Röder Marker
Waldes
zur Feldgemarkung Ober-Roden. Das geht nicht nur aus alten Karten,
sondern auch aus der aktuellen Flurkarte hervor. Südlich der
dieser Grenze sind die vielen Grundstücke schmal parzelliert
(
Ackerparzellen),
d.h. der Wald südlich der Grenze wurde nach
1819 aufgeforstet. In Lit. Nahrgang (2) ist bei XII
8/147
eine Karte des Zustand des Kreises Offenbach im Jahr 1860 abgebildet,
auf der das Gelände nördlich dieser


Grenze
unbewaldet eingezeichnet ist. Auch hier muss später
eine
Aufforstung
stattgefunden haben. Die an dieser Grenze stehenden
Steine
sind mit "D" für
Dietzenbach und "O" für Ober-Roden gekennzeichnet. Sie sind
z.T.
nummeriert. Es ist schon eine Herausforderung, alle Grenzsteine zu
finden; die Steine schauen z.T. nur wenig aus der Erde heraus. Sie sind
manchmal vollkommen mit Laub und Moos bedeckt. Der gut sichtbare
Grenzgraben erleichtert die Suche (an jedem Knick ist ein Grenzpunkt).

Von
dem oben erwähnten "Dreigemarkungspunkt" gehen wir
dem Weg
nach Westen entlang. Am ersten Knick versteckt sich ein abgebrochener
Stein, der restauriert werden müsste. Ein "D" und ein "O" ist
zu
erkennen, jedoch keine Nummer. Der nächste Stein ist mit "D",
"O"
und "NO 18" gekennzeichnet. Wir folgen dem Weg und finden die Steine
Nr. 17, 16, und 14 (Nr. 15 konnte nicht gefunden werden). Bei Nr.

14
wendet sich der Grenzgraben nach Süden in den Wald hinein. Nr.
13
ist verschwunden oder hat sich besonders gut versteckt. Mit einigem
Gespür finden wir die Steine Nr. 12 und 11, jeweils an
einem Knick des Grenzgrabens. Stein Nr. 10 wurde
durch einen
unregelmäßig geformten Basaltstein ersetzt (viel
Erfolg beim
Suchen!). Die Steine Nr. 9 und 8 stehen an einer Doppelbiegung des
Weges nur 17 m voneinander entfernt. Stein Nr. 7 ist an einer
Wegbiegung leicht zu finden. Auf der Stelle, wo sich Stein
Nr. 6
befinden müsste, liegen z.Z. (12/2013) Äste, so dass
er nicht
dokumentiert werden konnte. 2004 war er jedenfalls nich vorhanden.
Stein Nr. 5 war ebenfalls schwer zu finden, er steht in Fluchtlinie der
hinteren Grundstücksgrenze des letzten Hauses und Waldacker
ganz
dicht an einem Baumstumpf.

Die
Grenze überquert dann die Bundesstraße. Am Knick
nach
Süden erkennen wir einen modernen Granit-Grenzstein mit
Weisung
(Grenzpunkt Nr. 3). Nach 100 m biegt die Grenze wieder nach Westen ab.
An diesem Grenzpunkt (Nr. 3) ist eine Grenzmarke in den Beton
eingeschlagen. An der Bebauungsgrenze verläuft die Grenze
wieder
Richtung Süden. An diesem Knick (Grenzpunkt Nr. 2) konnte kein
Grenzstein gefunden werden. Am nächsten Grenzpunkt
(Nr. 1)
steht erstaunlicherweise wieder ein historischer Stein mit der
Inschrift "D" und "O", eine Nummer war nicht zu erkennen. Erstaunlich
war der Fund deswegen, weil der Kopf nicht nur abgebrochen, sondern
auch in zwei Teile gespalten war und die Teile noch vorhanden sind. Er
wurde im März 2013 von mir restauriert und wiederaufgestellt.
Mit diesem Stein ist die Serie
der Grenzsteine an der Grenze der Röder Mark zur Ober-Rodener
Feldgemarkung beendet. Ich bin mir allerdings nicht sicher, ob der
Grenzverlauf zwischen den Grenzpunkten 1 und 4 dem
historischen
Verlauf entspricht.
4.
Abschnitt: Vier Steine an der Grenze von Dietzenbach zu Messenhausen
und Urberach


Von
dem ober beschriebenen Grenzstein Nr. 1 zieht sich 1818
definierte
Waldteilungsgrenze Richtung Südwest schnurgerade bis an die
Bebauung von Messenhausen. An dem
Berührungspunkt der Dietzenbacher, Ober-Rodener und
Messenhauser
Gemarkung konnte kein Grenzstein gefunden werden, wohl aber 250 m
südwestlich davon. Es handelt sich um die Gemarkungsgrenze von
Dietzenbach und Messenhausen, konsequenterweise ist der Stein, dessen
Kopf stark beschädigt ist, mit "D" und "M" gekennzeichnet.
Eine
Nummer ist nicht zu erkennen. Weitere Steine an dieser Grenze konnten
nicht gefunden werden.

Am Waldrand westlich von Messenhausen,
hinter einem
Reiterhof, dort wo die Gemarkungen Messenhausen, Urberach und
Dietzenbach zusammenstoßen steht auf der Südseite
des Weges
ein ziemlich lädierter Grenzstein mit der Inschrift "D" und
"U".
Ein "M" für Messenhausen ist nicht erkennbar. Der
eigentliche Grenzgraben verläuft einige
Meter im Wald, daher dürfte der Stein nicht an der
Originalstelle
stehen. Zwei weitere, sehr unscheinbare Steine stehen - nur wenig aus
der Erde ragend - nördlich des Steinbruchs nahe der Grenze zu
Offenthal. Es wurde darauf verzichtet, sie auszugraben.
Hiermit wäre unsere Umrundung von Dietzenbach beendet, die wir
im
Kapitel GO-DI begonnen und mit dem Kapitel DIVL weitergeführt
hatten.
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